Ravensburg. .

Gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Schockenhoff läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht und Trunkenheit im Verkehr. Nach einem Unfall waren bei dem Politiker mehr als zwei Promille Alkohol im Blut festgestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Schockenhoff ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrflucht und Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird vorgeworfen, am vergangenen Samstag nach einem Kreismusikfest beim Ausparken ein Auto beschädigt zu haben und dann weggefahren zu sein, wie ein Behördensprecher am Donnerstag mitteilte. Eine noch in der Nacht genommene Blutprobe habe eine Alkoholkonzentration „von deutlich über zwei Promille“ ergeben.

Der Bundestagsabgeordnete aus dem baden-württembergischen Ravensburg hatte allerdings angegeben, nach der Fahrt zu Hause Wein getrunken zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb nun die „genaue Alkoholisierung zur Tatzeit“. Dem 54-Jährigen wurde am Donnerstag überdies der Führerschein auf richterliche Anordnung entzogen, nachdem der Politiker Widerspruch gegen die Beschlagnahme der Fahrerlaubnis eingelegt hatte.

Die Staatsanwaltschaft konnte das Ermittlungsverfahren erst am Donnerstag formal einleiten, da sie die Aufhebung der Abgeordneten-Immunität durch einen Bundestagsausschuss abwarten musste. Der CDU-Politiker hatte selbst um eine schnelle Aufhebung gebeten, damit die Ermittlungen weitergeführt werden könnten. (afp)