Mannheim. . Wie belastbar sind die Erinnerungen von Jörg Kachelmanns mutmaßlichem Opfer? Ein Gutachter ordnete vor Gericht die Gedächtnislücken der Frau ein. Nun ist erst einmal Prozesspause - auf Wunsch von Kachelmann.
Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) hat das Landgericht Mannheim erneut die partiellen Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers zu klären versucht. Am Montag sagte der Hirnforscher Hans Markowitsch aus Bielefeld vor der 5. Großen Strafkammer aus.
Der Hirnforscher und Neuropsychologe führte im öffentlichen Teil seiner Aussage aus, dass traumatische Erlebnisse „unter gewissen Umständen“ zu Erinnerungslücken führen können. Wenn in der Kinderheit Traumata aufgetreten sind, komme es später „öfter zu Gedächtnisblockierungen“, erklärte Markotisch. Die Blockade könne sich darin äußern, dass Patienten sich entweder emotionslos nur noch an die Fakten erinnern oder umgekehrt nur noch die Gefühle wiedergeben können.
Frau schildert Geschehen nur lückenhaft
Nach Angaben Markowitschs sind Erinnerungsblockaden jedoch die Ausnahme. In der Regel erinnerten sich Menschen unter Stress-Situationen sehr scharf.
Der Hirnforscher ist bereits der dritte Experte, der in diesem Prozess zu Erinnerungslücken in Folge einer Traumatisierung befragt wird. Hintergrund ist, dass die langjährige Freundin Kachelmanns angibt, er habe sie nach einem Streit im Februar 2010 in ihrer Wohnung in Schwetzingen mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Der Schweizer Meteorologe bestreitet die Tat. Das mutmaßliche Opfer schildert das Kerngeschehen der Vergewaltigung jedoch lückenhaft.
Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen
Der Therapeut der Frau, der Heidelberger Traumatologe Günter Seidler, erklärte die Erinnerungslücken als typische Folge der Traumatisierung. Der vom Gericht als Sachverständige bestellte Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber widersprach Seidler. Traumatisierte erinnerten sich in der Regel an das Kerngeschehen sehr gut. Markowitsch nahm am Montag eine Art Zwischenposition zwischen ihnen ein. Zwar würden sich die Kernszenen eines traumatischen Erlebnisses „häufig einbrennen“. Gab es jedoch bereits in der Lebensgeschichte Traumatisierungen, könne es später öfter zu Erinnerungslücken kommen.
Im zweiten Teil seiner Aussage sollte Markowitsch die Aussage des angeblichen Vergewaltigungsopfers beurteilen. Während dessen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Hickhack um den Gutachter
Ob der Hirnforscher überhaupt gehört wird, darüber war zuvor zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestritten worden. Verteidiger Johann Schwenn fand den Beitrag Markowitschs „unnötig“, weil der gerichtlich bestellte Sachverständige bereits umfassende Angaben gemacht habe.
Dabei war es ursprünglich die Verteidigung gewesen, die Markowitsch als Sachverständigen geladen hatte. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte Markowitsch beauftragt. Schwenn zog ihn dann aber zurück. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft die Anhörung des Hirnforschers.
Kachelmann fürchtet um sein Umgangsrecht
Über die angebliche Heirat Kachelmanns herrscht weiter Unklarheit. Am Rande des 37. Verhandlungstages kritisierte Schwenn massive Belästigungen durch die Presse. Die „Bild“-Zeitung belagere zeitweise Kachelmanns Wohnung. Spekulationen, Kachelmann habe aus dem Kalkül heraus geheiratet, sich „als sozial erwünschte Persönlichkeit“ darzustellen, wies Schwenn zurück, ohne jedoch die Heirat zu bestätigen.
Der Prozess wird am 2. Mai fortgesetzt. Die Unterbrechung erfolgt auf Wunsch Kachelmanns, der seine Kinder in Kanada besuchen will. Wenn er den Besuchstermin nicht einhalte, könne er sein Umgangsrecht verlieren, so seine Angaben.(dapd)