Mannheim. . Sonst war sie Beobachterin des Kachelmann-Prozesses, heute wurde sie zur Zeugin. Doch Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat die Aussage verweigert. Derweil haben zwei Gutachter den Wetter-Moderator entlastet.

Im Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung haben zwei Gutachter die Aussagen des angeblichen Opfers zum Tathergang als unglaubwürdig dargestellt. Ihre Angaben würden vom Verletzungsbild nicht eindeutig gedeckt, sagten die Gutachter am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim. Unterdessen verweigerte die als Zeugin geladene Journalistin Alice Schwarzer die Aussage.

Die Ex-Freundin des Wettermoderators hatte Kachelmann angezeigt, weil er ihr vor einem Jahr nach einem Beziehungsstreit ein Messer an den Hals gehalten und sie vergewaltigt haben soll. Der vom Gericht bestellte Rechtsmediziner Rainer Mattern sagte dazu, er halte es „für nicht vorstellbar“, dass der 34-Jährigen das Messer ununterbrochen an den Hals gedrückt worden sei. Dagegen spreche die Verletzung am Hals. Die rund zwei Zentimeter breite Rötung sei nur durch mehrfaches Andrücken des Messerrückens vorstellbar.

„Opfer könnte sich Wunde selbst beigebracht haben“

Ähnlich äußerte sich der von der Verteidigung bestellte Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild. Es sei „ausgesprochen unwahrscheinlich“, dass solch eine Verletzung auf Grundlage der Angaben des mutmaßlichen Opfers entstehen könne. Der Täter hätte den knapp einen Millimeter breiten Messerrücken dem Opfer bis zu 20 Mal nebeneinander an den Hals drücken müssen, damit solch ein Verletzungsbild entstehen könne. Rothschild zufolge hätten sich am Messerrücken dann auch Gen-Spuren des Opfers finden müssen. Doch dies war nicht der Fall. Solche Anhaftungen würden auch nicht abfallen, wenn das Messer etwa auf den Boden geworfen würde.

Dass sich das mutmaßliche Opfer die Wunde selbst beigebracht haben könnte, hielten beide Gutachter für ebenso möglich, wie bei Kratzern am Bauch sowie Blutergüssen an den Oberschenkeln der 34-Jährigen. Die Blutergüsse könnten demnach durch einen stumpfen Gegenstand wie etwa einen Hammerstil entstanden sein, aber auch durch Kneifen in die Haut.

Rothschild zeigte sich zudem erstaunt, dass die 34-Jährige bei ihrer Erstuntersuchung nicht auf die Blutergüsse zu sprechen kam und sie dann damit erklärte, Kachelmann habe sich beim Geschlechtsverkehr auf sie gelegt, dabei könnten sie wohl entstanden sein. Sie habe sie aber zunächst nicht bemerkt. Rothschild bezeichnete dies wegen der Größe der Blutergüsse als „schwer nachvollziehbar“.

Schwarzer verweigerte die Aussage

Der mit Spannung erwartete Auftritt Alice Schwarzers als Zeugin in dem Prozess fiel dann am Nachmittag kurz und unspektakulär aus. Schwarzer, die über ihre Kontakte zu Günter Seidler, dem Therapeuten des mutmaßlichen Opfers, aussagen sollte, machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Journalistin Gebrauch. Daraufhin wurde sie aus dem Zeugenstand entlassen.

Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn hatte die Vernehmung beantragt, weil Seidler solche Kontakte zu Schwarzer bestritt. Schwenn wollte mit dem Antrag Prozessbeobachtern zufolge die Glaubwürdigkeit des Therapeuten erschüttern. Seidler geht davon aus, dass Kachelmanns Ex-Freundin vergewaltigt wurde und attestierte ihr ein posttraumatisches Belastungssyndrom.

Der Prozess vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim ist bis Ende März terminiert. Die Prozessbeteiligten werden zudem in die Schweiz reisen, um dort eine weitere Ex-Freundin zu Kachelmanns Sexualverhalten zu befragen. Die Frau hatte sich vor kurzem bei den Schweizer Behörden gemeldet und gilt als mögliche Belastungszeugin. (afp)