Köln. Ein Importeur klagte vor dem Landgericht Köln und erhielt Recht: Warum zwei Wettbewerber ihre Produkte nun vom Markt nehmen müssen.
Dieser Schokoladentrend löste in den vergangenen Wochen einen wahren Hype aus. Die sogenannte „Dubai-Schokolade“, eine Vollmilchschokoladentafel mit einer Füllung aus Pistaziencreme und Engelshaar (dünne Teigfäden), wurde zur Trendsüßigkeit – die Menschen standen teilweise Stundenlang Schlange, um die begehrte Süßware zu ergattern. Kein Wunder, dass Nachahmer ein Stück vom Verkaufskuchen abhaben wollen.
Doch gegen die Methoden der Duplikatsfirmen klagte nun der exklusive Importeur des „Habibi Riegels“, einer offiziellen Variante der Dubai-Schokolade, vor dem Kölner Landgericht (LG). Konkret ging die Mbg International Premium Brands GmbH dabei gegen die zwei Wettbewerber Medi First GmbH und KG Trading UG. Beide vertrieben Produkte mit der Bezeichnung „Dubai Chocolate“ beziehungsweise „Dubai-Schokolade“ – und müssen diese nun vom Markt nehmen.
Gerichtsbeschluss: Wann darf eine Schokolade wirklich „Dubai-Schokolade“ genannt werden?
Dem Portal „Legal Tribune Online“ zufolge beschloss das Kölner LG jetzt in zwei Prozessen (Az. 33 O 513/24; Az. 33 O 525/24), dass die Unternehmen mit ihren Süßwaren die Verbraucher möglicherweise in die Irre führten und das Produkt in seiner aktuellen Aufmachung nicht verkaufen dürfen. Die Mbg International Premium Brands GmbH erwirkte somit eine einstweilige Verfügung, der Verkauf der Produkte muss somit eingestellt werden.
Problematisch für die Benennung eines Produkts mit den Titel Dubai-Schokolade sei dem Gericht zufolge die Anmaßung der geografischen Herkunft, wenn dieses gar nicht aus dieser Region kommt. Das versuchten die Hersteller der Marken „elit“ und „Miskets“ zwar mit dem Hinweis „Herkunft: Türkei“ auf der Rückseite aufzuklären, doch sei das nicht ausreichend. Denn der Durchschnittsverbraucher nehme aufgrund der übrigen Texte an, dass die Schokolade in Dubai hergestellt oder etwas mit der Region zu tun habe, so die Richter.
Auch interessant
Zudem seien auch Werbetexte auf den Verpackungen wie „mit einem Hauch von Dubai“ oder der Hinweis, dass die Schokolade „den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“ bringe, irreführend für die Käufer. Und obwohl mittlerweile bekannt sein dürfte, dass viele Anbieter den Schokoladentrend aufgreifen, sei „die Produktaufmachung in diesen beiden Fällen gerade nicht als Nachahmung der Schokolade aus Dubai mit einem anderen Produktionsort erkennbar“, begründete das Gericht sein Urteil abschließend.
Dubai-Schokolade: Trendforscher prognostizieren baldiges Aus
Tatsächlich steht die Aufregung um Dubai Schokolade Trendforschern zufolge jedoch womöglich vor ihrem Ende. Der Hype um die Schokolade mit einer Füllung aus Pistaziencreme und dünnen Teigfäden habe seinen Höhepunkt Ende 2024 erreicht und dürfte bald vorbei sein, geht aus der „Trendstudie 2025“ des Instituts für Generationenforschung in Augsburg hervor.
Auch interessant
In der repräsentativen Umfrage unter 2030 Teilnehmern gaben 95 Prozent der Konsumenten der Schokolade an, sie empfänden die Süßigkeit als zu teuer. 100 Gramm Dubai Schokolade kosten bis zu 20 Euro. Mehr als 60 Prozent planten demnach keinen weiteren Kauf.
Die Forscher des Instituts für Generationenforschung sehen in dem Schokoladen-Phänomen ein Beispiel für die Kurzlebigkeit von Trends, die durch Social Media beschleunigt werden. Dubai Schokolade wurde durch Tiktok und Instagram beliebt.