Berlin. Der Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli ist gegen Aldi wegen der berühmten Lindor-Kugeln vor Gericht gezogen – und hat Recht bekommen.

Lindor-Kugeln gehören zu den beliebtesten Produkten des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli. Das Marken-Produkt wurde nun zum Hauptakteur eines Gerichtsverfahrens. Lindt & Sprüngli hatte gegen Aldi vor dem Handelsgericht in Aargau (Schweiz) geklagt. Der Anlass laut „Aargauer Zeitung“: Die Schokoladenkugeln der Aldi-Marke Moser Roth seien eine unzulässige Nachahmung der berühmten Lindor-Kugeln.

Das Gericht gab Lindt & Sprüngli Recht. Der Discounter muss seine Schokokugeln nun aus dem Sortiment in der Schweiz entfernen.

Konkret geht es um die „Weihnachts-Edition“ der Moser-Roth-Kugeln, die der Discounter seit September 2024 verkauft. Mit ihrer roten und blauen Verpackung ähnelten sie laut Lindt & Sprüngli stark dem Erscheinungsbild der Lindor-Produkte.

Aldi: Lindt verklagt Discounter wegen Lindor-Kugeln

Ein Abmahnungsschreiben Lindts von Anfang Dezember hatte Aldi zurückgewiesen. Der Schokoladenhersteller aus der Schweiz beantragte in der Folge eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der Moser-Roth-Kugeln.

Laut dem Gericht sei die Verpackung der Discounter-Schokoladenkugeln „objektiv stark an Lindor-Kugeln angelehnt“, es bestehe eine „Assoziationsgefahr hinsichtlich der Lindor-Kugeln für zukünftige Käufe“. Deshalb wurden die Bewerbung, der Verkauf sowie der Vertrieb der Süßigkeit in der Schweiz untersagt.

75 Jahre Glücksmomente mit LINDOR: Die ikonische Marke feiert Jubiläum
Bekannt und beliebt: die Lindor-Kugeln. © obs | Lindt & Sprüngli GmbH

Der Discounter betonte, dass das Design der Moser-Roth-Kugeln branchenüblich und eigenständig sei. Dem Bericht zufolge könnten Aldi sogar Schadensersatzforderungen drohen, sollte Lindt & Sprüngli bis März 2025 eine Klage im Hauptverfahren einreichen. Lindor-Kugeln gelten als eines der umsatzstärksten Produkte des Schokoladenherstellers mit einem jährlichen Umsatz von 47,8 Millionen Euro.