Berlin. Ein jüdischer Student wird in Berlin von einem Kommilitonen krankenhausreif geprügelt. Das Opfer gibt der Universität eine Mitschuld.
Nach einem als antisemitisch eingestuften Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira darf der mutmaßliche Täter die Freie Universität (FU) Berlin nach wie vor nicht betreten. „Das Hausverbot wurde zuletzt bis 8. August 2024 verlängert“, teilte ein FU-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Hausverbot wurde erstmals im Februar ausgesprochen. „Zum Schutz der Mitglieder der Hochschule kann die Universität bestehende Hausverbote auch mehrfach verlängern“, sagte der Sprecher. Eine Entscheidung über eine weitere Verlängerung werde rechtzeitig vor Ablauf der Frist getroffen.
Shapira wurde im Februar bei einer mutmaßlich antisemitisch motivierten Attacke zusammengeschlagen und kam mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus. Ein damals 23 Jahre alter propalästinensischer Kommilitone soll ihn im Ausgehviertel in Berlin-Mitte angegriffen haben.
Auch interessant
Shapira verklagt Freie Universität Berlin
Die Berliner Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff aus. Sie ermittelt wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat nach eigenen Angaben als antisemitisch ein und sieht einen Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt. Die Ermittlungen dauern an, wie ein Sprecher sagte.
Shapira hat unterdessen gegen die FU geklagt. Das Verfahren liegt dem Verwaltungsgericht Berlin vor. Der Student wirft der Hochschule laut einem Bericht des ZDF-Magazins „Frontal“ vor, sie habe zugelassen, „dass antisemitische Sprache sich zu Taten konkretisiert hat“. Er beruft sich dabei auf Paragraf 5b des Berliner Hochschulgesetzes. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern – auch wegen einer „antisemitischen Zuschreibung“. Medienberichten zufolge geht Shapira inzwischen wieder in die Uni - allerdings wohl nur in Begleitung eines Security-Mannes, wie es Anfang Juni hieß.
Als Konsequenz auf den Angriff wurde das Berliner Hochschulgesetz kürzlich verschärft. Dadurch wird eine Exmatrikulation von Studierenden bei gewissen Ordnungsverstößen wieder möglich.