Berlin. Die umstrittenen Äußerungen des Wettermoderators fielen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung, urteilte ein Gericht. Kachelmann darf Anhänger der Giftwolken-Theorie ungestraft “Neonazis und Verrückte“ nennen. Die Zuschauer reagierten auf das Urteil mit lautem Protest.
Wettermoderator Jörg Kachelmann darf die Anhänger der Giftwolken-Theorie ungestraft "Neonazis und Verrückte" nennen. Diese umstrittene Äußerung, die der 53-Jährige in einer E-Mail von sich gegeben hatte, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zu dieser Überzeugung kam am Mittwoch eine Zivilkammer des Berliner Landgerichts. Unter den Zuschauern im Gerichtssaal sorgte das Urteil für lautstarken Protest.
Hintergrund des Verfahrens ist die Klage eines Anhängers der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel", der sich durch die Äußerung Kachelmanns beleidigt gefühlt und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen hatte. Seine Klage auf Unterlassung wies das Gericht jedoch zurück.
Es sei nicht so, dass Kachelmann alle Anhänger der Chemtrail-Theorie "als Neonazis bezeichnet" habe. Diese Äußerung würde, "wenn überhaupt", das Persönlichkeitsrecht des Klägers nur am Rande verletzen, hieß es weiter.
Kachelmann habe nicht alle Chemtrail-Anhänger "Neonazis" genannt
Der Kläger hatte Anfang Oktober vergangenen Jahres per E-Mail eine Anfrage zum Thema Chemtrails an verschiedene Stellen gesandt, unter anderem auch an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Bürgerinitiative vertritt die Auffassung, dass Kondensstreifen am Himmel Giftwolken sind, die künstlich erzeugt werden und zur Klimaveränderung beitragen. In seiner Antwortmail hatte Kachelmann dann die umstrittene Äußerung gemacht.
Dem Gericht zufolge hatte sich der Wettermoderator in dem Schreiben aber nur "ganz allgemein" über die Chemtrail-Bewegung geäußert und darin seinen Standpunkt "recht drastisch rübergebracht". Die Bezeichnung "verrückt" sei im umgangssprachlichen Sinne gemeint gewesen und nicht so, dass er alle als krank darstelle, hieß es. Kachelmann habe auch nicht alle Anhänger der Theorie als Neonazis bezeichnet.
"So oft, wie das heute jemanden vorgeworfen wird, ist es fraglich, ob das noch eine Prangerwirkung hat", sagte der Richter im Hinblick auf den Nazivergleich. Kachelmanns Anwalt habe glaubhaft gemacht, dass es auch Neonazis unter den Anhängern der Giftwolken-Theorie gebe. Der Anwalt der klagenden Bürgerinitiative hatte indes erwidert, dass es auch "Linke" geben würde, die diese Theorie vertreten würden.
Zuschauer verlassen Gerichtssaal aus Protest
Unter lautstarkem Protest hatten Zuschauer noch während der Urteilsbegründung den Gerichtssaal verlassen. Schon im ersten Prozess im Februar war deutlich geworden, dass sich nicht nur der Kläger von Kachelmanns Äußerung persönlich beleidigt gefühlt hatte. In dieser ersten Verhandlung hatte das Gericht zunächst mit einem Versäumnisurteil die erwirkte Einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestätigt. Die Entscheidung erging dem Gericht zufolge allerdings aus "rein formalen Gründen", weil der Wettermoderator es versäumt hatte, seinen Anwälten eine Vollmacht auszustellen. (dapd)