Essen. Neun Gebote waren schon abgegeben für das vermeintliche iPhone, 153,90 Euro betrug das höchste. Bis eBay die Auktion frühzeitig beendete. Denn zum Verkauf stand lediglich die Originalverpackung. Einzelfall oder Masche?

„Leerverkäufe“ haben es in der Finanzkrise zu zweifelhaftem Ruhm gebracht. Für Aktien sind sie seit 2010 verboten, doch kleine Spekulanten bemühen sich zurzeit, den Begriff mit neuen innovativen Produkten zu füllen. Für eine „iPhone 4S 32 GB Originalverpackung“ wurden am Mittwoch bei eBay 153,90 Euro geboten. Drei Tage vor Auktionsende. Für die Verpackung. Ohne iPhone.

Zweifellos haben die neun Bieter die Artikelbeschreibung nur oberflächlich gelesen und nicht verstanden. Und es gibt ja auch reale Handy-Offerten in exakt dieser Verkürzung. Aber auf dieses Missverständnis hoffen offenbar die Anbieter – oder die Verpackung war rein zufällig in der Kategorie „Handys ohne Vertrag“ eingestellt. EBay hat das Angebot sofort gelöscht, als das Unternehmen durch unsere Recherche darauf aufmerksam wurde. Ein Einzelfall?

„Ich kann mir vorstellen, dass es jetzt eine kleine Welle gibt durch das neue iPhone“, sagt eBay-Sprecherin Maike Fuest. Das Unternehmen bemühe sich präventiv tätig zu werden, und solche ungewöhnlich hoch bewerteten Angebote zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen, bevor ein Käufer leer ausgeht. Sicherheitssoftware hilft dabei, am Ende schauen Menschen drüber. „Sehr vereinzelt“ seien solche Fälle, schickt Fuest hinterher. Aber sie bestätigt auch: Bei sehr begehrten Produkten kommt es vor. Bei Apple-Produkten derzeit oder auch bei Playstations und ähnlichen Konsolen.

Manche wollen tatsächlich nur die Verpackung

Dabei ist es nicht immer einfach zu entscheiden, was nun Betrugsversuch ist, was nicht. „Es gibt ja durchaus einen Markt für solche Originalverpackungen“, sagt Fuest. „Und man muss prüfen: Ist der Artikel richtig beschrieben?“

Das ist der Knackpunkt – denn im Falle eines Falles kann der unaufmerksame Käufer durchaus auf seiner Mogelpackung sitzen bleiben. Für Privatverkäufe gilt kein automatisches Umtauschrecht. Kommt es hart auf hart, und der Verkäufer will sein Produkt partout nicht zurücknehmen, bleibt zuallerletzt nur der Weg vor Gericht. Doch der Ausgang ist ungewiss – die Beschreibung ist ja meistens zutreffend – und ein Prozess lohnt sich zumindest finanziell nicht für 153,90 Euro.

Was tut eBay? Maike Fuest verweist auf den Käuferschutz, den automatisch erwirbt, wer mit dem hauseigenen System PayPal bezahlt. Doch auch dann ist die Angelegenheit ein Kulanzfall. „Das Team wird sich das genau anschauen.“ Siehe Knackpunkt. Soll heißen: Jedem Betroffenen ist freigestellt, sich bei eBay zu beschweren, wie das Unternehmen reagiert entscheidet es im Einzelfall. (tom)