Bonn. Ein 38-jähriger Mann wurde vom Landgericht Bonn wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Über einen Zeitraum von vier Jahren hatte der Mann seine gehörlose Stieftochter ab ihrem elften Lebensjahr immer wieder zum Geschlechtsverkehr gezwungen.
Wegen jahrelangen Missbrauchs seiner gehörlosen Stieftochter hat das Bonner Landgericht einen 38-jährigen Hilfsarbeiter zu fünf Jahren Haft verurteilt. Weil der Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis als gefährlich gilt und einen außerordentlich geringen Intelligenzquotienten hat, ordnete das Gericht zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, wie am Mittwoch bekanntwurde.
Eine Gutachterin hatte im Prozess erklärt, dass der Angeklagte durchaus die Einsicht habe, dass er Unrechtes getan hat. Zugleich aber könne er seinen Sexualtrieb nicht steuern und sei deswegen nur eingeschränkt schuldfähig.
Vier Jahre lang zwang der Stiefvater das von Geburt an gehörlose Mädchen, das zu Beginn der Übergriffe elf Jahre alt war, zum Geschlechtsverkehr. Es rettete sich im September 2011 zur Polizei. Zunächst gab es an, zu Hause geschlagen zu werden. In der Gehörlosen-Einrichtung, in der das Mädchen jetzt untergebracht ist, vertraute es sich schließlich einer Betreuerin an. (dpa)