Göttingen. Der angeklagte Transplantationschirurg hat Manipulationsvorwürfe im Göttinger Prozess um Betrug bei Organtransplantationen erneut zurückgewiesen. Der Arzt steht wegen versuchten Totschlags in elf Fällen und wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vor Gericht.
Der angeklagte Arzt im Göttinger Prozess um Betrug bei Organtransplantationen hat am Montag erneut Manipulationsvorwürfe zurückgewiesen. Auf Fragen des Landgerichts dazu wollte der frühere Leiter der Transplantationsmedizin im Göttinger Uniklinikum nach Rücksprache mit seinen Verteidigern aber nicht weiter antworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-Jährigen versuchten Totschlag in elf und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vor. Er soll medizinische Daten manipuliert haben, um schneller Spenderorgane für seine Patienten zu bekommen.
Ein Mitglied der Prüfkommission der Bundesärztekammer wies als Zeuge darauf hin, dass die Ärztekammer wegen des Organmangels in Deutschland Richtlinien erarbeitet habe. Nach denen würden die Organe gerecht verteilt. Ob der Angeklagte gegen diese Richtlinien verstoßen hat, wurde aus der Zeugenaussage des Kölner Medizinprofessors Tobias Beckurts nicht klar.
Rechtsexperten halten den Fall für schwierig
Auch ein mögliches Motiv des Göttinger Transplantationsmediziners, der seit Januar wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft sitzt, ist bisher nicht ersichtlich geworden.
Für ursprünglich in Erwägung gezogene Korruptionsvorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft kein Belege gefunden. Dass Bonuszahlungen der Uniklinik ab einer bestimmten Zahl von Lebertransplantationen eine Rolle gespielt haben könnten, hatte der Angeklagte zurückgewiesen. Solche Zahlungen seien an Transplantationszentren nichts Ungewöhnliches, sagte Prof. Beckurts als Zeuge.
Der Prozess, für den mehr als 40 Verhandlungstage angesetzt sind, soll am Dienstag mit der Vernehmung von Zeugen aus der Klinik fortgesetzt werden. Es handelt sich um das bundesweit erste Verfahren, in dem einem Arzt nach Manipulation von Patientendaten Tötungsdelikte vorgeworfen werden. Rechtsexperten halten den Fall für schwierig, weil nicht klar nachgewiesen werden kann, wer die Geschädigten sind. (dpa)