Essen. Der Buß- und Bettag steht in NRW bevor. Doch welche Bedeutung steckt hinter dem beweglichen Feiertag und wer hat frei? Alle wichtigen Infos.

  • Am Mittwoch, den 16. November, wird in Nordrhein-Westfalen der Buß- und Bettag gefeiert.
  • Vielen Menschen ist unbekannt: Wofür steht der Buß- und Bettag in NRW?
  • Und wer hat am 16. November eigentlich frei? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Am Buß- und Bettag sollen Gläubige Reue für ihre Sünden zeigen, also Buße tun. Gleichzeitig werden sie dazu angehalten, für die Abwehr von Notlagen zu beten – daher auch der Name. Schon im Mittelalter wurde dieser Tag gefeiert, insbesondere in schweren Zeiten der Not setzte die evangelische Kirche immer wieder Buß- und Bettage an.

Noch im 19. Jahrhundert gab es laut dem Evangelischen Gemeindeblatt in deutschen Ländern zeitweise 47 Bußtage an 24 verschiedenen Daten, bis Ende des 19. Jahrhunderts einen einheitlichen Tag festgelegt wurden, an dem der Gedenktag stattfinden sollte.

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Buß- und Bettag ist ein beweglicher Feiertag – doch nur ein Bundesland hat arbeitsfrei

Seitdem wird der Buß- und Bettag jedes Jahr an einem Mittwoch in der Woche vor dem ersten Adventssonntag gefeiert. Damit ist er ein beweglicher Feiertag. Auch wenn in den meisten evangelischen Kirchen an diesem Tag Feierlichkeiten wie Gottesdienste stattfinden, haben die Menschen in NRW an diesem Tag nicht frei. Denn: Als gesetzlicher Feiertag wurde der Buß- und Bettag 1995 in ganz Deutschland bis auf eine Ausnahme abgeschafft.

Buß- und Bettag: Auch in NRW können sich Menschen frei nehmen.
Buß- und Bettag: Auch in NRW können sich Menschen frei nehmen. © dpa | Arno Burgi

Nur in Sachsen gilt der Tag auch weiterhin als gesetzlicher Feiertag, sodass sächsische Arbeitnehmer und Schüler an diesem Tag frei haben und Geschäfte geschlossen sind. In NRW hingegen ist der Tag ein gewöhnlicher Werktag, das heißt die Läden sind normal geöffnet und die Menschen gehen in der Regel ihrer alltäglichen Arbeit nach.

So können sich Menschen in NRW am Buß- und Bettag frei nehmen

Nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage in NRW ist es allerdings jedem Arbeitnehmer im Bundesland möglich, sich an diesem Tag freizunehmen, um religiösen Pflichten nachzugehen. Ausnahme: Wenn „unaufschiebbare oder im allgemeinen Interesse vordringliche Aufgaben zu erledigen sind.“ Wer sich am Buß- und Bettag frei nehmen möchte, muss dafür keinen Urlaubstag beantragen, allerdings wird für diesen Tag kein Lohn gezahlt.

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