Washington.. Der Kino-Amokläufer von Aurora muss sich vor Gericht verantworten. Richter William Sylvester schätzte den 25-Jährigen James Holmes am Donnerstag als prozesstauglich ein. Zuvor hatte die Anklage umfangreiches Beweismaterial vorgelegt, um zu beweisen, dass Holmes die Tat geplant hatte.

Im Verfahren gegen den Amokschützen des Kino-Massakers von Aurora/Colorado kommt es nach richterlich entschiedener Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Hauptprozess. Die Angehörigen der zwölf Toten und die rund 60 im Juli vergangenen Jahres zum Teil schwer verletzten Kinobesucher müssen sich allerdings bis zum Frühjahr gedulden.

Der zuständige Richter William Sylvester ordnete gestern zum Abschluss des dreitägigen Anhörungsverfahrens in Centennial an, dass frühestens am 12. März die aus 166 Einzelvorwürfen bestehende Anklage gegen den 25-jährigen Täter James Holmes verlesen werden soll. Erst dann wird klar, ob sich der ehemalige Student der Neurowissenschaften, der bisher beharrlich schweigt, im Sinne der Anklage schuldig bekennt. Ihm droht dann die Todesstrafe, mindestens aber lebenslange Haft.

Möglich ist nach Angaben der „Denver Post“ am Tag der Anklageverlesung aber immer noch, dass Holmes‘ Rechtsbeistände auf Unzurechnungsfähigkeit; sprich: Wahnsinn, plädieren. Hätte das Erfolg, würde Holmes bis an sein Lebensende in der Psychiatrie bleiben müssen.

Die Verzögerung geht auf das Betreiben der Verteidigung um David King zurück. Die Anwälte Holmes‘ machten geltend, sie müssten erst 40 000 Seiten Unterlagen, 220 DVDs, 136 CDs und 358 weitere Datenspeicher sichten, um sich ein vollständiges Bild über die Beweislage der Staatsanwaltschaft machen zu können.

84 Opfer-Angehörige lehnen Verschiebung ab

Sylvester willigte ein, um sich sich juristisch nicht angreifbar zu machen. 84 Opfer-Angehörige und bei dem Massaker am 20. Juli Geschädigte lehnten die Verschiebung ab, nur drei stimmten zu.