Essen. Vor fast 70 Jahren sollen Soldaten einer SS-Panzerdivision im Ort Oradour-sur-Glane 642 Menschen getötet haben - auf grausame Weise. Nun haben das Landeskriminalamt und eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft sechs Wohnungen durchsucht.
Nordrhein-westfälische Fahnder sind auf der Spur von ehemaligen SS-Angehörigen, die des Mordes im besetzten Frankreich verdächtigt werden. Sie sollen in der Ortschaft Oradour-sur-Glane ein Massaker an 642 Zivilisten, darunter an 207 Kinder und 254 Frauen verübt haben.
In den letzten Wochen haben das Landeskriminalamt und die für die Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Dortmund sechs Wohnungen in Köln und Bielefeld, in Hannover, Hessen und im Großraum Berlin durchsucht. Die dort lebenden hochbetagten früheren Angehörigen der 3. Kompanie des I. Bataillons des SS-Regiments „Der Führer“ wurden vernommen.
Der Dortmunder Staatsanwalt Andreas Brendel sagte der WAZ Mediengruppe: „Wir wissen, dass sich an diesem Tag die ganze Kompanie in Oradour aufgehalten hat.“ Welche Tatbeteiligung im Einzelnen nachgewiesen werden könne, sei allerdings offen.
Sind die Verdächtigen vernehmungsfähig?
Vernehmungen und Durchsuchungen haben das Verfahren aber bisher noch nicht weitergeführt. Das LKA in NRW räumt ein: „Wesentliche Beweismittel konnten nicht aufgefunden werden. Die Beschuldigten haben die Beteiligung an den Tötungshandlungen bestritten“. Einige waren nach den ersten Eindrücken der Ermittler auch nicht vernehmungsfähig, sagt Staatsanwalt Brendel. Gutachter werden die Verdächtigen auf ihre Vernehmungsfähigkeit also untersuchen.
Das Massaker von Oradour gilt in Frankreich als wichtigstes Symbol für die Brutalität der deutschen Besetzung. 10. Juni 1944. Die alliierte Invasion in der Normandie ist gerade vier Tage alt. Die SS-Panzerdivision „Das Reich“ erhält den Befehl, nach Norden an die Küste zu marschieren. Auf dem Weg liegt bei Limoges das Dorf Oradour, wo die SS Resistance-Kämpfer vermutet. Obersturmbannführer Adolf Dieckmann befiehlt, alle Einwohner zu töten und die Häuser niederzubrennen. Vom Marktplatz aus werden die Frauen und Kinder in die Kirche getrieben. Die Deutschen zünden das Gebäude an, sprengen den Kirchturm, der auf die Opfer fällt, werfen Handgranaten und schießen in die Menge. Nur sechs Menschen überleben das Massaker. Oradour wurde in der Nachbarschaft neu aufgebaut. Doch die Ruine der Steinkirche und die Häuser mit den abgebrannten Dächern blieben zur Mahnung stehen.
Kein Verfahren im Nachkriegsdeutschland
Obersturmbannführer Dieckmann kann nicht mehr belangt werden: Er ist wenige Tage später an der Normandie-Front gefallen. In Frankreich wurden 1953 zwar 21 Männer der deutschen Einheit angeklagt, darunter auch ein Dutzend Elsässer. Wegen des Verdachts gegen die französischen Staatsbürger kam es aber zu heftigen Debatten im Land. So wurden verhältnismäßig milde Haftstrafen verhängt, zwei Todesurteile in Haft umgewandelt.
Im westlichen Nachkriegsdeutschland fand kein Verfahren statt, in der DDR erst in den 70er-Jahren, als man dort den Obersturmführer Heinz Barth ausfindig machte, der einen Trupp gegen das Kirchengebäude geführt haben soll. Nach Haft und der Freilassung im wiedervereinten Land 1997 starb er 2007. Erst jetzt wird das Massaker auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik mit den Ermittlungen gegen die sechs Überlebenden der Kompanie juristisch aufgearbeitet.
Ob es zur Anklage kommt, ist offen
Die Dortmunder Fahnder stützen sich bei ihren Recherchen auf die aufgefundenen Unterlagen der DDR-Behörden. Brendel bestätigt, die damals ermittelnden Stasi-Offiziere seien inzwischen von der aus LKA und der Staatsanwaltschaft Dortmund bestehenden Ermittlungsgruppe vernommen worden. Diese wird sich möglicherweise auch den Tatort noch einmal genauer ansehen. Ob es letztlich zu einer Anklage kommen wird, sei offen, sagt Brendel.
Die gemeinsame Ermittlungsgruppe von Landeskriminalamt NRW und Dortmunder Staatsanwaltschaft hat seit 2005 in 43 Verfahren recherchiert. 23 wurden abgeschlossen, 20 weitere laufen derzeit noch. In sechs Fällen ist Anklage wegen mehrfachen Mordes erhoben worden. Die SS-Angehörigen Josef Scheungraber und Heinrich Boere wurden verurteilt. Die Fahnder konnten ihnen in Italien und den Niederlanden begangene Kriegsverbrechen beweisen.