Rendsburg. Ein Schüler weigerte sich, mit seiner Klasse in eine Moschee zu gehen. Die Eltern sollen Strafe zahlen. Ein Fall für den Staatsanwalt.


War es Unterricht? Oder nur eine Informationsveranstaltung? Und wie viel Religion steckt im Fach Erdkunde? Im Fall eines Schülers aus Rendsburg, der einen Schulausflug in eine Moschee verweigerte, hat die ermittelnde Staatsanwaltschaft Itzehoe jetzt die Akten dem Amtsgericht Meldorf übergeben. „Dort muss nun entschieden werden, ob ein Gerichtsverfahren eröffnet wird“, sagte der Itzehoer Staatsanwalt Peter Müller-Rakow dem Hamburger Abendblatt. Eine abschließende Beurteilung des Falls stehe noch aus.

Die Eltern des 13-jährigen Schülers hatten ihrem Sohn aus „weltanschaulichen Gründen“ verboten, mit seiner Erdkundeklasse im Juni ein islamisches Gotteshaus zu besuchen. Die Schule hatte daraufhin das Ordnungsamt im Kreis Dithmarschen eingeschaltet, welches die Eltern mit einem Bußgeld in Höhe von insgesamt 300 Euro belegte, jeweils 150 Euro pro Elternteil.

Eltern legten Widerspruch ein

Es handele sich um „unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht“, denn der Moschee-Besuch sei regulärer Teil einer Geografiestunde gewesen. Dagegen legten die Eltern Widerspruch ein, der Anwalt der Familie sieht den Ausflug als „Informationsveranstaltung“ und hat seine Verteidigerschrift inzwischen im Internet veröffentlicht.

Zum Hintergrund des Schulausflugs der Erdkundeklasse in das Gotteshaus sagte die Rektorin des Gymnasiums, Renate Fritzsche, dem NDR, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes ermuntert habe, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche.

„Unerlaubtes Fernbleiben des Unterrichts ist nicht in Ordnung“

Im Grundsatz teile das Bildungsministerium die Ansicht der Schule, sagte Sprecher Thomas Schunk unserer Redaktion. „Unerlaubtes Fernbleiben des Unterrichts ist nicht in Ordnung.“ Zumal es um Geografie ging, um das Kennenlernen eines anderen Kulturkreises. Niemand sei gezwungen worden, einer sakralen Handlung beizuwohnen.

Nach Rechtsauffassung des Gymnasiums ist das vorsätzliche Fernhalten eines Kindes vom Unterricht deshalb eine Ordnungswidrigkeit. „Einen vergleichbaren Fall im Zusammenhang mit einem Moschee-Besuch hat es hier aber noch nicht gegeben“, sagt Björn Jörgensen, zuständiger Kreissprecher in Dithmarschen.

73 Anzeigen wegen Schwänzen in der Region

Andererseits habe es in der Region in diesem Jahr bereits 73 Anzeigen wegen Fernbleibens vom Unterricht für die Kreisgebiete Dithmarschen, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde gegeben. „Daraus resultierten 179 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Erziehungsberechtigten oder gegen Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres“, sagt Jörgensen.

Die Festsetzung einer Geldbuße sei dabei einzelfallabhängig. Nach schleswig-holsteinischem Schul- und dem Ordnungswidrigkeitengesetz könnten aber Geldbußen in Höhe von maximal 1000 Euro je Erziehungsberechtigten verhängt werden. Ähnlich gelagerte Fälle, in denen etwa muslimische Mädchen nicht am verpflichtenden Schwimmunterricht teilnehmen, könnten laut Bildungsministerium oft im Gespräch geklärt werden.

Anwalt der Familie bezeichnet Moschee als „architektonischen Schandfleck“

Alexander Heumann als Anwalt der Familie sieht die Sache naturgemäß anders. Er steht der AfD nahe und ist Mitglied des islamkritischen Vereins „Bürgerbewegung Pax Europa“. In seiner nun veröffentlichten „Verteidigerschrift“ bezeichnet er die Rendsburger Centrum Moschee, eines der größten islamischen Gotteshäuser Norddeutschlands, als „architektonischen Schandfleck“.

Seine Mandanten gehörten keiner Glaubensgemeinschaft an. Seiner Auffassung nach könne niemand gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden. Die Eltern hätten zudem um „Leib und Leben“ ihres Sohns gebangt. Bei einer Vielzahl von islamistisch motivierten Gewalttaten, schreibt der Verteidiger, wollten die Eltern ihr Kind nicht „zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“. Im Übrigen habe es sich um eine Infoveranstaltung gehandelt, das Fernbleiben sei nicht ordnungswidrig.

Zwischen 200.000 und 500.000 Schulschwänzer bundesweit

Exakte Zahlen, wie viele Kinder die Schule schwänzen, gibt es weder in Schleswig-Holstein noch in anderen Bundesländern. Nach Schätzungen des deutschen Lehrerverbandes sind es bundesweit zwischen 200.000 und 500.000.

Seit 2014 schon geht Schleswig-Holstein verschärft gegen das Schulschwänzen, den sogenannten Absentismus, vor. Im Kreis Pinneberg etwa wird über Fehltage exakt Buch geführt, in Lübeck fragt das Schulamt Fehltage penibel ab, in Dithmarschen wird notfalls auch ein Attest durch einen Amtsarzt überprüft und im Kreis Plön gibt es Anweisungen für Lehrer, wie sie bei Schulschwänzern verfahren müssen.

Dieser Artikel ist zuerst auf abendblatt.de erschienen.