Frankfurt/Main. Der Anwalt der Familie von Beata C. wirft Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus laut Medienberichten mangelnde Vorsicht vor. Bei einem Zusammenstoß auf der Skipiste war die 41-Jährige tödlich verletzt worden. Auf Althaus soll nun eine Schadenersatzforderung zukommen.
Nach seinem Skiunfall in Österreich drohen dem thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus Schadenersatzforderungen. Das kündigte der Anwalt an, der die Familie der nach dem Unfall am Neujahrstag gestorbenen 41-jährigen Slowakin vertritt, wie das Nachrichtenmagazin «Focus» am Samstag vorab berichtete.
"Ein Leben ist nicht bezahlbar"
«Nach den bisherigen Ermittlungen fuhr der Ministerpräsident von einer steileren Piste bergauf in einen flacheren, langsameren Skihang. Der Ministerpräsident hätte so fahren müssen, dass er niemanden gefährdet. Das war anscheinend nicht der Fall. Deshalb wollen wir Schadenersatz fordern», wird Anwalt Alexander Rehrl zitiert.
Zur Höhe der Forderung äußerte er sich nicht. «Ein Leben ist nicht bezahlbar», sagte Rehrl. Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, werde er eine Zivilklage anstreben.
Wo war der Leibwächter?
Ob es auch zu einem Strafprozess gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung kommt, steht noch nicht fest, wie «Focus» berichtete. Nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft in Österreich stehen noch zwei Gutachten von Sachverständigen aus.
Die Staatsanwaltschaft will mit den Sachverständigen nochmals den Unfallhergang rekonstruieren, wie Sprecher Walter Plöbst sagte. Vor allem soll der Frage nachgegangen werden, wo genau sich Althaus' Leibwächter befand und warum er den CDU-Politiker nicht sehen konnte, obwohl die Skipiste von oben gut einsehbar ist.
Entscheidung über mögliche Anklage in vier Wochen
«Voraussichtlich in etwa vier Wochen werden die Ermittlungen abgeschlossen sein, und dann entscheiden wir», wird Plöbst zitiert. Bei fahrlässiger Tötung droht in Österreich eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu maximal drei Jahren. Der Witwer der 41-Jährigen werde in einem eventuellen Prozess als Nebenkläger auftreten, schreibt das Magazin. Althaus selbst kann sich nach Auskunft des Staatsanwalts «an nichts erinnern».
Der Salzburger Hinterbliebenen-Anwalt Rehrl rechnet nach einem Bericht des «Spiegels» mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Das ergebe sich zwangsläufig aus dem Unfallgeschehen, wird Rehrl zitiert. Dem Bericht zufolge bog Althaus an der Skipisten-Kreuzung, an der der Unfall geschah, entgegen der Fahrtrichtung links ab und fuhr die Piste ein Stück hoch.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge sei der Politiker etwa 40 Stundenkilometer schnell gefahren, die getötete Frau dagegen langsamer. Die beiden Skifahrer trafen demnach fast frontal aufeinander und wurden einige Meter durch die Luft geschleudert.
Althaus fuhr «nach Lage der Dinge ein Stück bergauf»
Der Liezener Anwalt Walter Kreissl, der Althaus vertritt, räumte im «Spiegel»-Interview ein, dass sein Mandant «nach Lage der Dinge ein Stück bergauf» gefahren sei. Althaus habe sich aber weder «rücksichtslos, ungewöhnlich, noch auffällig» verhalten.
Der «Spiegel» schreibt unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft, nach österreichischem Recht müsse ein tödlicher Unfall vor Gericht verhandelt werden, auch wenn dem Überlebenden nur eine Teilschuld angelastet werde. Es gebe in solchen Fällen keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.
Althaus, der bei dem Unfall ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, war am Freitag von Österreich in die Uniklinik Jena verlegt worden. Nach Auskunft der Ärzte befindet er sich auf dem Weg der Besserung. (AP)
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