Berlin. Weil sie sich mehrere Igel hielt, musste eine Berlinerin jetzt ihre Wohnung räumen. Ein Gericht entschied: Igel sind Wildtiere, keine Haustiere.
Igel sind keine Haustiere. Daher dürfen sie auch nicht ohne weiteres in Wohnungen gehalten werden. Wer das nicht akzeptieren will, riskiert eine Kündigung. Denn in diesem Fall verletzt ein Mieter seine vertraglichen Pflichten, entschied das Amtsgericht Berlin-Spandau.
In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin in ihrer Wohnung verletzte Igel zeitweise aufgenommen und gesund gepflegt. Die Frau hielt stets mehrere Tiere in dem Räumen. Nachbarn beschwerten sich allerdings über den Wildtiergeruch.
TierschutzIgel sind Wildtiere, keine Haustiere
Daher sprach die Vermieterin eine Abmahnung aus. Weil die Mieterin weiterhin die Igel in ihrer Wohnung pflegte, wurde der Mietvertrag schließlich gekündigt.
Zu Recht, wie das Amtsgericht befand: Igel zählten nicht zu den typischen Haustieren, sondern seien Wildtiere. Daher könnten für sie auch nicht die Regeln der Kleintierhaltung gelten. Eine übermäßige Tierhaltung könne vielmehr zur Belästigung der Nachbarn führen, denn es sei nicht abwegig, dass der Geruch in die Wohnungen anderer Hausbewohner dringe. Da die Mieterin die Beschwerden der Nachbarn ignoriert hat und auch sonst uneinsichtig sei, sei eine Kündigung gerechtfertigt. (dpa)