Karlsruhe. Das Verfassungsgericht hat die niedrige Professoren-Besoldung, wie sie in Hessen und einigen anderen Bundesländern herrscht, für grundgesetzwidrig erklärt. Der Entscheidung zufolge haben sogenannte W-2-Professoren nun Anspruch auf ein höheres Grundgehalt wie etwa ein junger Regierungsdirektor.

Das Bundesverfassungsgericht hat das neue System der Professorenbesoldung beanstandet. Die Karlsruher Richter erklärten am Dienstag im konkreten Fall die Bezahlung der Hochschulprofessoren in Hessen in der zweithöchsten Besoldungsgruppe W 2 für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip, wonach Beamten lebenslang ein angemessener Lebensunterhalt gezahlt werden muss.

"Die gewährte Besoldung ist evident unzureichend", heißt es im Urteil. Die Grundgehaltssätze der W-Besoldung seien "zu niedrig". Der Gesetzgeber müsse verfassungskonforme Regelungen treffen, die spätestens am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Neues System sieht variable Vergütung vor

Die W-Besoldung ist im Gegensatz zum früheren C-Besoldungssystem vom Dienstalter des Professors unabhängig. Das neue zweigliedrige Vergütungssystem sieht ein Mindestgrundgehalt vor, das allerdings rund 25 Prozent niedriger ist als beim alten System. Zudem können variable Leistungsbezüge gewährt werden, etwa für "besondere Leistungen" in Forschung, Lehre oder Nachwuchsförderung sowie für Funktionen in der Selbstverwaltung oder Leitung einer Hochschule.(dapd)

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