Augsburg. Im Fall der zwölfjährigen Vanessa muss der Täter in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Das entschied das Landgericht Augsburg am Donnerstag. Der heute 30-Jährige hatte im Februar 2002 das Mädchen in ihrem Kinderzimmer mit 21 Messerstichen getötet. Inzwischen hat er seine Haftstrafe abgesessen.
Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa muss in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Dies entschied die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg am Donnerstag nach monatelangen Verhandlungen. Damit gab das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.
Der heute 30-Jährige hatte im Februar 2002 die ihm unbekannte zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen bei Augsburg mit 21 Messerstichen brutal getötet. Dabei hatte sich der damals 19-Jährige mit einer Maske als "Tod" verkleidet. Inzwischen hat er die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren abgesessen.
Die Staatsanwaltschaft hält den 30-Jährigen auch zehn Jahre nach der Tat für "hochgradig gefährlich" und hatte für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung plädiert. Die Verteidigung lehnte das ab.
Neuregelung tritt im Juni 2013 in Kraft
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist äußerst umstritten. Seit das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für grundgesetzwidrig erklärt hat, ist die Möglichkeit zudem stark eingeschränkt. Eine Neuregelung wird erst zum 1. Juni 2013 in Kraft treten. (dapd)