Phoenix. Gut ein Jahr nach der Germanwings-Katastrophe droht der Lufthansa ein Schadensersatzprozess in den USA. Nun wurde Klage eingereicht.



Hinterbliebene von Opfern des Germanwings-Absturzes in Frankreich haben am Mittwoch Klage gegen eine Flugschule in den USA vor einem Gericht in Phoenix (Arizona) eingereicht. Das teilte die Anwaltskanzlei Kreindler & Kreindler in New York mit. Die Flugschule Airline Training Center in Phoenix ist eine Einrichtung der Lufthansa Flight Training GmbH. Germanwings gehört zur Lufthansa-Gruppe.

Die Hinterbliebenen von 80 Opfern des Absturzes wollen in den USA die Flugschule haftbar machen, an der der Copilot Andreas Lubitz ausgebildet wurde. Der Copilot führte den Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen den Ermittlungen zufolge bewusst herbei. Es geht um Schadenersatz in Millionenhöhe.

Lufthansa lehnt Verhandlung in den USA ab

Die Schule hätte von den psychischen Problemen ihres Schülers wissen können und ihn nicht zum Piloten ausbilden dürfen, lautet die Argumentation. Lufthansa und Germanwings lehnen eine Verhandlung des Falles in den USA ab.

An der Klage haben mehrere Anwaltskanzleien aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien mitgearbeitet, wie Kreindler & Kreindler mitteilte. Bei dem absichtlich herbeigeführten Absturz im März 2015 kamen 150 Menschen ums Leben.

Kläger: Co-Pilot war eine Zeitbombe

Die Lufthansa-Flugschule sei nachlässig und leichtsinnig gewesen, sagte Rechtsanwalt Brian Alexander von Kreindler & Kreindler. Sie habe ihre selbstgesetzten Standards nicht erfüllt. Klare Warnhinweise seien übersehen worden. „Ein ordentliches Screening hätte seine Krankheitsgeschichte mit schweren Depressionen offengelegt“, heißt es in der Klage. Lubitz sei eine Zeitbombe gewesen.

Neben einer angemessenen Entschädigung soll die Klage auch ein Schlaglicht auf das Regelwerk für den Umgang mit psychischen Erkrankungen in der Luftfahrt werfen. Es bestehe eine große Notwendigkeit, Piloten künftig regelmäßigen Tests zu unterziehen, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten. (dpa)