Berlin.. Google, Facebook und Co.: Wenn im digitalen Zeitalter Menschen sterben, hinterlassen sie neben Autos und Häusern auch einen immer größer werdenden digitalen Nachlass. „Die wenigsten Verträge enden automatisch mit dem Tod des Internetnutzers“, warnt Stiftung Warentest.
Google, Facebook und Co.: Wenn im digitalen Zeitalter Menschen sterben, hinterlassen sie neben Autos und Häusern auch einen immer größer werdenden digitalen Nachlass. Email-Konten, Nutzerprofile in sozialen Netzwerken oder Online-Konten bei der Bank – Erben müssen sich nach dem Tod eines geliebten Menschen heute eingehend um dessen virtuelle Hinterlassenschaft kümmern.
„Der digitale Nachlass gehört zur Erbschaft“, schreibt die Stiftung Warentest. Ein Online-Konto, eine laufende Ebay-Auktion oder ein Abo bei einem Musikstreaming-Dienst sind genauso Teil der Erbschaft wie eine analoge Lebensversicherung oder eine alte Uhr. „Die wenigsten Verträge enden automatisch mit dem Tod des Internetnutzers“, warnen die Warentester.
Im Internet ist es also wie im echten Leben – Rechte und Pflichten des Erblassers gehen auf die Erben über. Sabine Petri von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat indes beobachtet, dass die dafür notwendige Sensibilität im Umgang mit Daten noch nicht besonders weit verbreitet ist. „Verbraucher müssen lernen, auf ihre Daten acht zu geben“, sagt Petri. „Nur weil man Daten nicht sieht, heißt das nicht, dass sie nicht vorhanden sind.“
„Weil man Daten nicht sieht, heißt das nicht, dass sie nicht vorhanden sind“
Hier genau aber liegt das Problem: Wenn jemand – vor allem unerwartet – stirbt, haben die Hinterbliebenen oft viel Arbeit, den digitalen Nachlass zu ordnen. Wer hat schon fein säuberlich Konten, Zugangsdaten und Passwörter auf einem Zettel notiert? Genau das aber sollte man tun, empfiehlt Verbraucherschützerin Petri. Und die digitalen Identitäten zusammen mit Versicherungsdokumenten oder anderen wichtigen Papieren aufbewahren. Beispielsweise in einem Safe zuhause oder bei der Bank. Am besten, rät die Stiftung Warentest, hinterlegt man wichtige Online-Daten beim Notar und regelt gleich im Testament, welche Nachkommen Zugang zu welchen Konten bekommen sollen.
Damit handelt man sich allerdings ein neues Problem ein: Passwörter sollten aus Sicherheitsgründen bekanntlich häufiger geändert werden, eine ständige Aktualisierung beim Notar ist kaum handhabbar. Hier liegt es also an jedem selbst, sich ein passendes Sicherheitskonzept für seine Online-Identität zu basteln.
Kehren wir zurück zum wohl am häufigsten verbreiteten Fall: Der Cyber-Nachlass ist unübersichtlich, und den Erben über weite Strecken schlicht nicht bekannt. E-Mail-Passwörter sind ebenso unbekannt wie der Facebook-Zugang des Verstorbenen. Was tun? Am einfachsten ist sicherlich die Beauftragung eines digitalen Nachlassverwalters. Der Dienst „Semno“ etwa bietet für 249 Euro pro Gerät eine Hardware-Analyse an. E-Mails, Fotos, Verträge und Benutzerprofile kommen so ans Licht. Das Unternehmen verspricht, eventuelle Guthaben, Verträge und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Die Daten werden sichtbar gemacht und damit eine „übersichtliche Entscheidungsgrundlage“ geschaffen. Auf Wunsch löschen Dienstleister auch Profile in sozialen Netzwerken und bearbeiten Email-Konten.
Niemand kann sich mehr anmelden
Man kann sich aber auch selbst an die Arbeit machen. So können nahe Angehörige das Facebook-Konto eines Verstorbenen löschen, wenn Sie eine Geburts-, Sterbeurkunde oder einen anderen rechtsgültigen Nachweis vorlegen. Einfacher ist ein „Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands“: Das Profil bleibt erhalten, indes ändert sich die Öffentlichkeit des Profils. Niemand kann sich mehr anmelden, neue Freunde werden nicht akzeptiert, nur bestätigte Freunde können die Seite ansehen und Erinnerungen posten. Anstelle einer Sterbeurkunde reicht hierfür ein Nachruf oder Zeitungsartikel als Nachweis über den Tod, und man muss auch kein naher Angehöriger sein, um den „Gedenkmodus“ zu beantragen.
Beim Konkurrenten Google+ läuft das Verfahren anders: Hinterbliebene können an die Zugangsdaten eines Verstorbenen gelangen, müssen dafür aber eine ins Englische übertragene Sterbeurkunde nach Kalifornien schicken. Eine Garantie für den Zugriff gibt es dennoch nicht, die Angelegenheit bleibt im Ermessen des Unternehmens. Das „ist wenig nutzerfreundlich“, kritisiert Verbraucherschützerin Petri. Deshalb empfiehlt sich für Google-Konten ein anderes Verfahren, wenn man seine Zugangsdaten nicht hinterlegen möchte. Mit dem „Kontoinaktivität-Manager“ entscheidet der Google-Nutzer, dass seine Identität nach einer gewissen Zeit der Abstinenz automatisch gelöscht wird. Vor dem digitalen Ableben in der Google-Welt bekommt man noch eine Mail oder man lässt eine Vertrauensperson benachrichtigen – je nach Präferenz.
E-Mail-Dienste und Provider handhaben das Ableben ihrer Nutzer unterschiedlich. Web.de erlaubt Hinterbliebenen mit einem Erbschein den Zugriff auf das Konto. Yahoo löscht das Konto nach Vorlage der Sterbeurkunde, berichtet die Stiftung Warentest. Die Rechtslage ist aber nicht eindeutig, die Anbieter können den Zugang anders als bei der Briefpost mit Hinweis auf das Telekommunikationsgesetz ablehnen. Solange sich das nicht ändert, bleibt nur eins: Internetnutzer sollten es ihren Erben leicht machen und an geeigneter Stelle die wichtigsten Online-Infos hinterlegen.