Köln. Weil sie halbnackt im Kölner Dom protestiert hat, wurde eine Femen-Aktivistin zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Frau gab sich aber uneinsichtig.
Für ihre barbusige Protestaktion auf dem Altar des Kölner Doms ist die Femen-Aktivistin Josephine Witt zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln befand sie am Mittwoch der Störung der Religionsausübung für schuldig.
Die 21 Jahre alte Hamburgerin hatte während des Gottesdienstes am ersten Weihnachtstag vergangenen Jahres Parolen gerufen - nur mit einem Slip bekleidet und mit der Aufschrift "I am god" (Ich bin Gott) auf den Brüsten. Die aus der Ukraine stammende Gruppe Femen kämpft immer wieder mit nackten Brüsten für Frauenrechte und gegen Sexismus.
ProtestAktivistin verteidigt ihr Verhalten
Mit 60 Tagessätzen à 20 Euro folgte das Gericht im Wesentlichen der Bewertung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 1600 Euro gefordert hatte. Witt, eine Studentin der Zahnmedizin, verteidigte ihr Verhalten. Sie habe damit gegen die Missachtung von Frauenrechten in der katholischen Kirche und gegen Kardinal Joachim Meisners Einstellung zum Thema Abtreibung protestieren wollen. Sie selbst sei Atheistin, aber christlich sozialisiert.
In ihrer Nacktheit könne sie nichts Falsches erkennen, schließlich habe Michelangelo die Sixtinische Kapelle auch mit Nackten ausgemalt, sagte Witt. Die "Brutalität" der "Kirchenmenschen" habe sie überrascht. Ein Gottesdienstbesucher hatte sie geohrfeigt.
"Kaum zu überbietende" Störung
Das Gericht beurteilte die Angeklagte nach dem Erwachsenenstrafrecht, auch wenn sie zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war. Der Vorsitzende Richter Gerd Krämer sagte, sie habe den Gottesdienst in besonders grober und kaum zu überbietender Weise gestört. Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn sprach von einem "Ideologie-Delikt".
Nach der Verhandlung sagte Witt, sie wisse noch nicht, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Wiederholen werde sie die Aktion nicht, weil es langweilig wäre, das gleiche noch einmal zu machen. (dpa)