Hamburg..
Die Kontroverse um den Rundfunkbeitrag von Haushalten, Betrieben und Kommunen dauert an. Änderungen, erklärte ARD-Sprecherin Anna Engelke in Hamburg am Donnerstag, müsse die Politik beschließen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich von der Zahlungspflicht befreien zu lassen.
Sozialhilfe. Anspruch auf Befreiung haben Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Sozialgeld oder Arbeitslosenhilfe II, Leistungen für Asylbewerber sowie Sonderfürsorgeberechtigte. Wenn sich Menschen aus dieser Gruppe von der Zahlungspflicht befreien lassen wollen, müssen sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk – früher: GEZ – einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde vorlegen.
Pflege. Von der Gebührenzahlung befreit werden können zudem Empfänger von Hilfe zur Pflege oder von Pflegegeld, Pflegezulagen oder Menschen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibeitrag zugebilligt wird. Auch Erwachsene, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben, können auf Antrag von der Gebührenpflicht ausgenommen werden. Voraussetzung: Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides oder eine Bescheinigung der Behörde.
Ausbildung. Vom Rundfunkbeitrag befreit werden können auch Empfänger von Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld – vorausgesetzt, sie leben nicht bei den Eltern. Voraussetzung: ein aktueller Bafög- bzw. Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde.
Behinderung. Menschen, die taub-blind sind, werden nach Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung von den Rundfunkgebühren befreit. Empfänger von Blindenhilfe fallen ebenfalls unter die Befreiungsregelung. Sie müssen einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder eine Behördenbescheinigung vorlegen.
Härtefälle. Menschen, die keine Sozialleistungen erhalten, können als „besonderer Härtefall“ ebenfalls einen Antrag auf Befreiung von der Gebühr stellen – vorausgesetzt, ihr Einkommen liegt nicht mehr als 17,98 Euro über der Bedarfsgrenze. Diese Personen müssen die Ablehnung der Behörde vorlegen oder aber eine Bescheinigung über Einkommensüberschreitung.
Antragsformulare gibt es bei Städten und Gemeinden sowie bei den Behörden, die die Ausweise ausstellen. Außerdem sind die Formulare im Netz zu haben: service.rundfunkbeitrag.de/service/