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In Deutschland gibt es 70 Millionen Fahrräder. Trend steigend. Jeder dritte Deutsche tritt mehr als drei Mal wöchentlich in die Pedalen. Aber 85 Prozent der Radfahrer tragen keinen Helm, wie Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) zeigen. Anders als Kinder, die immerhin zu 75 Prozent geschützt unterwegs sind und Helme immer öfter akzeptieren, verweigert sich die große Gruppe der 17- bis 30-Jährigen: Nur sechs bis sieben Prozent von ihnen schützen ihren Kopf.
Sie sollten am 17. Juni hinhören. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof in letzter Instanz, ob Radfahrer ohne Helm künftig auf einen Teil des Schadenersatzes verzichten müssen – selbst, wenn sie schuldlos beim Unfall zuschaden kommen.
Grundsatz-Prozess
Den Grundsatz-Prozess vor dem höchsten deutschen Gericht führt eine 61-jährige Radfahrerin aus Schleswig-Holstein. Sabine L. war vor drei Jahren auf dem Weg zur Arbeit schwer verletzt worden, als eine Autofahrerin, die auch noch falsch geparkt hatte, die Tür öffnete und die Radlerin dagegen prallte. L. erlitt eine erhebliche Schädelverletzung. Doch der 7. Zivilsenat des zuständigen Oberlandesgerichts urteilte, ohne Helm trage das Unfallopfer eine 20-prozentige Mitschuld. (Az.: 7U 11/12 v. 05.06.2013)
„Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen, sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden… anrechnen lassen“, entschieden die Richter wörtlich.
Allgemeiner Deutscher Fahrradclub
Beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub ADFC löste das heftige Reaktionen aus. Er hält das Urteil für „nicht sachgerecht“. Der ADFC unterstützt die Klage von L. mit dem Hauptargument: Es gibt in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer. Andere Oberlandesgerichte, zum Beispiel das von NRW in Düsseldorf, hätten in ähnlichen Fällen klar gegen eine Aufteilung der zivilrechtlichen Schuld geurteilt.
Die Kernfrage
Kommt es vor dem Hintergrund doch noch zur gesetzlichen Helmpflicht ? Die Kernfrage. Einige Abgeordnete beantworten sie so, dass sie zumindest für schnelle E-Bikes den Schutz wollen. „Fahrradhelme sind Lebensretter“, sagt der Verkehrspolitiker Martin Burkert (SPD)