Frankfurt/Stuttgart. Eine neue Bewertung der Beihilfe zum Mord hat zu Ermittlungen gegen frühere SS-Angehörige in Auschwitz geführt. NS-Fahnder haben in mehreren Bundesländern Wohnräume durchsucht. In Baden-Württemberg kam es zu drei Festnahmen, in NRW wurde die Wohnung eines 92-Jährigen durchsucht.

NS-Fahnder haben in mehreren Bundesländern Wohnräume von mutmaßlichen SS-Wachmännern des Vernichtungslagers Auschwitz durchsucht und in Baden-Württemberg drei von ihnen verhaftet. Die drei Männer im Alter von 88 bis 94 Jahren seien in Untersuchungshaft, teilten die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt am Donnerstag mit. In Hessen wurden bei der Razzia am Mittwoch im Rhein-Main-Gebiet die Wohnungen von zwei Männern im Alter von 89 und 92 Jahren durchsucht.

Sie sollen in den Jahren 1942, 1943 und 1944 zur Wachmannschaft des Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gehört haben, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu in Frankfurt. In ihren Wohnungen wurden schriftliche Dokumente und Fotos sichergestellt. Haftgründe für die Männer gebe es nicht, sie lebten schon seit vielen Jahrzehnten in denselben Wohnungen.

Auswertung der Dokumente dauert an

Die der Beihilfe zum Mord Verdächtigen machten keine Angaben zur Sache. Einer von ihnen habe angegeben, sich möglicherweise schriftlich zu äußern. Die beiden Männer kennen sich den Ermittlungen zufolge nicht. Die Auswertung der Dokumente werde noch einige Zeit dauern. Es müsse noch in Archiven in Deutschland und möglicherweise auch in Polen recherchiert werden, sagte Möller-Scheu.

Im Südwesten waren insgesamt sechs Männer im Alter von 88 bis 94 Jahren betroffen, drei von ihnen wurden verhaftet. Auch bei ihnen seien Unterlagen sichergestellt worden. Fünf der Männer äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Ein 88-Jähriger erklärte, in Auschwitz gewesen zu sein. Eine Beteiligung an der Tötung von KZ-Insassen habe er bestritten, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Ermittlungen gegen zwei Männer in NRW

In Ostwestfalen (NRW) wurde die Wohnung eines 92-Jährigen durchsucht. Belastendes Material sei nicht gefunden worden, teilten LKA und Staatsanwaltschaft Dortmund mit. Der Beschuldigte habe aber ebenfalls eingeräumt, in Auschwitz eingesetzt gewesen zu sein. Die konkrete Beteiligung an Tötungen habe er bestritten. In NRW wird auch noch gegen zwei andere Männer aus Ostwestfalen und vom Niederrhein ermittelt.

Die Beschuldigten stünden im Verdacht, an der Tötung Deportierter beteiligt gewesen zu sein. Im größten der nationalsozialistischen Todeslager wurden mindestens 1,1 Millionen meist jüdische Häftlinge ermordet.

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Bisher blieben viele mutmaßliche Täter straffrei, weil der Bundesgerichtshof 1969 im Fall Auschwitz festgelegt hatte, dass für eine Verurteilung der Wächter wegen Beihilfe zum Mord die individuelle Schuld nachgewiesen werden muss. Dies war vielfach nicht möglich.

 Tatbeteiligung muss nachgewiesen werden

In Vorermittlungen für den Prozess gegen den Aufseher im Vernichtungslager Sobibor, John Demjanjuk, hat aber die NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg die Beihilfe zum Mord im KZ neu definiert. Dem widersprach das Landgericht München nicht. Nach Auffassung der Zentralstelle ist somit jeder belangbar, der in einem KZ dazu beigetragen hat, dass die Tötungsmaschinerie funktionierte - egal ob direkt als Aufseher bei den Gaskammern oder indirekt etwa als Koch. 2011 hatte das Landgericht München Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Menschen schuldig gesprochen.

Die NS-Fahndungsstelle hatte im vergangenen Jahr nach Voruntersuchungen 30 Fälle an Staatsanwaltschaften in Deutschland weitergeleitet. Sieben weitere Ermittlungen betrafen Verdächtige im Ausland, unter anderem in Israel. In Hessen ermittelten die Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Hanau. Die Orte der jetzt durchsuchten Wohnungen nennen die Ermittler aber nicht.

Für eine Anklage muss eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Außerdem müssen die Beschudligten noch verhandlungsfähig sein. (dpa)