Berlin. Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge gewerbsmäßige Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen. Unter das Verbot würden damit Organisationen fallen, die auf eine Förderung der Sterbehilfe zielen und für deren Gewährung Geld nehmen.
Gewerbsmäßige Sterbehilfe soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Dies geht aus einem Entwurf des Bundesjustizministeriums zum Verbot dieser Förderung der Suizid-Beihilfe hervor, wie die Tageszeitung „Die Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet. Der Plan muss noch mit anderen Ministerien abgestimmt werden. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte auf Anfrage, dass ein Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe an die Länder und Verbände verschickt worden sei. Zum Inhalt wollte sie keine Auskunft geben.
Der Koalitionsausschuss hatte Anfang März beschlossen, die „gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen. Der Entwurf zielt der „Welt“ zufolge lediglich auf das Verbot einer „gewerbsmäßigen, also auf Gewinnerzielung ausgerichteten Förderung der Selbsttötung“ ab. Unter das Verbot würden damit Organisationen fallen, die auf eine Förderung der Sterbehilfe zielen und für deren Gewährung Geld nehmen. (dapd)