Pretoria. Psychiater bescheinigen Oscar Pistorius volle Schuldfähigkeit — so interpretiert es zumindest der Staatsanwalt im südafrikanischen Pretoria. Und der Verteidiger des wegen Mordes angeklagten Paralympics-Star widerspricht nicht.
Der wegen Mordes angeklagte Paralympics-Star Oscar Pistorius ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft voll schuldfähig. Staatsanwalt Gerrie Nel berief sich am Montag zu Beginn des Verhandlungstages in Pretoria auf entsprechende Passagen aus psychiatrischen Gutachten. Demnach habe Pistorius bei seiner Tat nicht unter einer geistigen Störung gelitten. Verteidiger Barry Roux sagte, er wolle vor einer endgültigen Stellungnahme die Gutachten näher prüfen.
Der südafrikanische Profisportler hatte am 14. Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp durch eine verschlossene Tür erschossen. Der 27-Jährige beteuert, dass er hinter der Tür einen Einbrecher vermutete habe und in Panik geraten sei.
Das Gericht hatte im Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Untersuchung des Angeklagten angeordnet, um seine Schuld- und Verhandlungsfähigkeit prüfen zu lassen. Zuvor hatte die Psychiaterin Merryl Vorster als Zeugin dem 27 Jahre alten Angeklagten eine "Angststörung" bescheinigt.
Verteidigung plädiert nicht auf Unzurechnungsfähigkeit
Pistorius wurde bis zum 20. Juni im Weskoppies Psychiatric Hospital in Pretoria von drei Psychiatern und einem klinischen Psychologen untersucht. Der beinamputierte Sportler und sein Verteidiger Barry Roux haben bisher nicht versucht, auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren. Die psychiatrische Untersuchung geht auf den Staatsanwalt zurück: Er möchte, dass der Angeklagte bei einem Schuldspruch mit aller Härte des Gesetzes bestraft wird.
Auch interessant
Der spektakuläre Indizienprozess wurde am Montag, dem 34. Verhandlungstag, nach sechs Wochen Unterbrechung mit der Vernehmung des Arztes Gerald Versfeld fortgesetzt. Der Zeuge der Verteidigung hatte Pistorius im Alter von elf Monaten wegen einer angeborenen Fehlbildung die Füße und Wadenbeine amputiert. Die Aussage soll aus Sicht von Juristen zeigen, wie sehr die Behinderung des Angeklagten seine Angst vor einem möglichen Einbrecher befördert habe. (dpa)