Brüssel.. Internationale Paare können sich ab 2012 leichter scheiden lassen. Darauf einigten sich die EU-Justizminister in Brüssel. Alleine in Deutschland gibt es 2,4 Millionen binationale Paare.
Internationale Paare können sich ab 2012 leichter scheiden lassen. Darauf einigten sich die EU-Justizminister bei ihrem Treffen am Donnerstag in Brüssel. Die neuen Regeln legen erstmals fest, welches Scheidungsrecht bei binationalen Ehen gelten soll oder wenn das Paar im Ausland lebt. Vorerst gelten die Regeln aber nur in 14 EU-Ländern, darunter Deutschland. Allein dort leben nach Angaben des Bundesjustizministeriums 2,4 Millionen binationale Paare, das sind 13 Prozent aller Ehen.
Sind sich beide einig, können die Trennungswilligen selbst entscheiden, nach welchem Recht die Scheidung vollzogen werden soll. Das kann die Gesetzgebung ihres jetzigen gemeinsamen Aufenthaltsortes sein, die ihres letzten gemeinsamen Wohnortes, ihres jeweiligen Herkunftslandes oder des Landes, in dem einer von beiden wohnt.
Rechtssicherheit, wenn sich beide Ehepartner nicht gütlich einigen
Die neuen Regeln schaffen auch Rechtssicherheit, wenn sich beide Ehepartner nicht gütlich einigen. In solchen Fällen wollen die Justizminister verhindern, dass ein Partner den anderen über den Tisch zieht - also etwa eine Scheidung in einem Land beantragt, dessen Rechtssystem ihm Vorteile verschafft. Für solche Fälle wird deshalb genau festgelegt, welche Gesetzgebung zur Anwendung kommt.
Ein Beispiel: Ein Spanier und eine Lettin, die in Österreich leben, wollen sich scheiden lassen. Normalerweise würde österreichisches Recht gelten. Wenn die lettische Ehefrau mittlerweile in ihr Heimatland zurückgekehrt ist, gilt weiterhin das Recht Österreichs, weil beide dort zuletzt gemeinsam gelebt haben und ihr Mann immer noch dort wohnt. Haben beide Österreich verlassen, würde das Recht ihres gemeinsamen Herkunftslandes gelten. Da in diesem Fall beide aus unterschiedlichen Ländern kommen, gilt das Recht des Staates, in dem einer der Partner die Scheidung einreicht.
Vorerst will sich nur gut die Hälfte aller EU-Länder an dem neuen System beteiligen. Andere Mitgliedsstaaten können aber jederzeit hinzukommen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete die Einigung als „echten Fortschritt“. Formell muss noch das EU-Parlament zustimmen, das gilt aber nur noch als Formsache. In Kraft treten könnten die neuen Regelungen Mitte 2012.