Los Angeles..
Das Erbe von US-Rockstar Michael Jackson bleibt ohne Einfluss seines Vaters Joe. Ein Gericht hat am Dienstag eine Klage abgewiesen. Michael Jackson hatte seinen Vater ausdrücklich in seinem Testament ausgeschlossn.
Ein Berufungsgericht in Kalifornien hat einen Antrag des Vaters von Michael Jackson abgewiesen, ihm ein Mitspracherecht bei der Verwaltung des Erbes einzuräumen. Die drei Richter bestätigten am Dienstag in Los Angeles einstimmig die Entscheidung einer Vorinstanz, die eine Klage von Joe Jackson gegen die Nachlassverwalter nicht zuließ.
Das Erbe wird vom Anwalt John Branca und dem Musikmanager John McClain verwaltet, so wie es Michael Jackson auch in seinem Testament von 2002 festgelegt hatte. Joe Jackson wurde dabei ausdrücklich ausgeschlossen und hat damit keinen Einfluss auf die Verwendung des Erbes, das seit dem Tod Michael Jacksons im Juni vergangenen Jahres um etliche Millionen Dollar angewachsen ist. Die Hauptbegünstigten des Testaments sind Michael Jacksons Mutter Katherine und seine drei Kinder. (dapd)