RVR: 10 000 qm mehr und ein Zaun auf dem Auberg. Nach dem Ende der Mahd sind auch weitere Wiesen begehbar

Die Hundewiese am Auberg, sie wird von vielen genutzt. Ist sie doch die einzige Freifläche in der Stadt, die für Hunde ausgewiesen wurde. „Mülheim hat so viele Möglichkeiten, wo Hunde unangeleint laufen dürfen, dass man nicht noch extra weitere Flächen ausweisen muss”, sagt dazu der Stadtsprecher Volker Wiebels. Bald soll die vier Hektar (40 000 qm) große Hundewiese um 10 000 qm anwachsen. Und sobald die Heuernte vorbei ist, wird die Wiese eingezäunt und mit Toren versehen.

„Ende Juni, Anfang Juli steht der Zaun”, kündigte Gerhard Klesen, Teamleiter beim RVR (dem der Auberg gehört) an. Konflikte zwischen Hundehaltern und Reitern sollen dadurch vermieden werden. Auch werde die Wiese so vom Gelände der Modellflieger abgegrenzt. Der Zaun halte zudem Hunde davon ab, auszubüchsen und auf die Straße laufen. Die Hundewiese beginnt künftig schon vor dem Fachwerkhaus, die hinzugewonnene Fläche zieht sich bis zur Streuobstwiese dahinter.

Direkt am Eschenbruch wird ein Tor eingebaut. Klesen: „Viele Leute parken ja ohnehin schon da.” Ein weiteres Tor wird am Parkplatz sein.

Ein erster Kotbeutelautomat soll in den nächsten Wochen aufgestellt werden, vorrangig am Parkplatz. „Absolut notwendig”, sei das, betont Klesen. Man könne sich das ja ausrechnen: Die Hundewiese wird 365 Tage lang benutzt: „Da kommen in Laufe eines Jahres Tonnen zusammen.”

Der RVR legt den Hundefreunden aber nicht nur das Aufsammeln der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ans Herz, sie sollten – auch das zum Wohle aller – die Tiere auch am Buddeln hindern: „Andere stolpern über diese Löcher.” Dies ist auch ein Problem für Maschinen bei der Heumahd. Einem der Pächter, Bauer Marc von Schack, ist schon ein Treckerrad in einem Buddelloch abgebrochen.

Solange das Gras hoch steht, dürfen Hunde auf den Heuwiesen nicht toben, doch das ändert sich: „Nach der zweiten Mahd etwa im Oktober dürfen Hunde und Menschen dort laufen”, so Klesen. Ausgenommen sind einige wertvolle Wiesen, die dann als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. „Die werden dann auch nicht mehr gemäht, sondern nur noch von Tieren beweidet”, kündigte Klesen an.

Wie wäre es dann mit einem Buddelplatz extra für Hunde? „Wenn wir das finanzieren könnten, würden wir auch das machen”, schmunzelt Klesen.

Für das freie Laufen von Hunden in der Stadt gelten klare Regeln: In Naturschutzgebieten – das sind alle Waldflächen auf dem Auberg und etwa Gebiete wie z. B. Kocks Loch und Teile der Saarner Aue – dürfen Hunde nur an der Leine gehen. In Landschaftschutzgebieten dürfen Hunde frei laufen, wenn der Besitzer dafür sorgt, dass sie auf den Wegen bleiben. Das ist etwa im Uhlenhorst der Fall und gilt auch für die Wege auf dem Auberg: „Der Hund muss im Einwirkungsbereich des Herrn bleiben”, formuliert das Forstwirt Gerhard Klesen.