Dessau-Roßlau.

Ein dreijähriges Kind ist am Samstagabend in Sachsen-Anhalt von einem Rottweiler totgebissen worden. Die Leiche des Kindes sollte noch am Montag obduziert werden.

Nach der tödlichen Attacke eines Rottweilers auf einen dreijährigen Jungen im Dorf Zörnigall (Sachsen-Anhalt) hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Geprüft wird ein entsprechender Anfangsverdacht gegen die 76-jährige Urgroßmutter des Opfers, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am Montag auf Anfrage mitteilte. Die Frau hatte den Rottweiler-Rüden zur Pflege. Die Leiche des am Samstag von dem Hund getöteten Kindes sollte demnach noch am Montag obduziert werden.

Der Dreijährige hatte sich zu Besuch bei seiner Urgroßmutter aufgehalten, als er von dem Hund angefallen wurde. Daraufhin alarmierte Polizeibeamte mussten den Rottweiler am Grundstückstor erschießen, um den Rettungskräften den Weg zu dem leblos auf dem Grundstück liegenden Jungen frei zu machen. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Die 76-Jährige hatte nach Polizeiangaben eine Boxerhündin, die ebenfalls bei der Frau in Pflege befand, selbst unter Kontrolle bringen können. Dieser Hund wurde später in ein Tierheim gebracht.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) will nach der Rottweiler-Attacke die aktuelle Gesetzeslage überprüfen lassen. Zwar sei das tragische Ereignis in Zörnigall ein „zutiefst bedauerlicher und erschreckender Einzelfall“, sagte Hövelmann Dem Sender MDR Info. Dennoch müsse die Politik diskutieren, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten.

Konkret warf Hövelmann die Frage auf, ob die bisher vier in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuften Hunderassen ausreichend seien oder ob auch Rottweiler mit auf die Liste müssten. „Ich kann mir das vorstellen“, sagte der Innenminister. Denkbar sei allerdings auch eine andere Lösung. „Aber der Diskussion muss sich die Politik stellen.“ (afp)