Sydney.

Im Kampf gegen den Walfang hat Australien nun den Internationalen Gerichtshof in Den Haag angerufen.

Der Eurpäische Gerichtshof soll laut einer am Dienstag veröffentlichten Klage höchstrichterlich feststellen, dass die von Japan geduldete Jagd auf die Meeressäuger unzulässig ist, fordert Australien. Tokio erlaubt den Walfang offiziell aus „wissenschaftlichen Gründen“. Das Fleisch der Tiere landet jedoch immer wieder in Feinschmecker-Restaurants des asiatischen Landes.

In der australischen Klage werden genau die Fangquoten seit Beginn eines Moratoriums 1986 aufgeführt. In dem Moratorium gibt es eine Ausnahmeklausel, die den Walfang aus wissenschaftlichen Gründen erlaubt. Mit Verweis auf diese Klausel erlegten Japans Walfänger den Angaben zufolge zwischen 1987 und 2005 allein in der Antarktis 6800 Minkwale. In den 31 Jahren vor Inkrafttreten des Moratoriums seien dagegen weltweit nur 840 Minkwale getötet worden, argumentiert Australien. Es gebe zudem klare Beweise, „dass das Fleisch der Tiere auf den Ladentheken landet“. (afp)