Kaiserslautern. .
Wegen Mordes an einem Mitglied einer rivalisierenden Rockergang hat das Landgericht Kaiserslautern zwei Angehörige der „Hells Angels“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zur Urteilsverkündung marschierten rund 200 Rocker vorm Gerichtsgebäude auf.
Das Landgericht Kaiserslautern hat zwei Mitglieder des Rockerclubs „Hells Angels“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 29-Jähriger erhielt siebeneinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ein 43-Jähriger, der als Kronzeuge ausgesagt hatte, bekam vier Jahre wegen Beihilfe. Damit folgte der Richter nicht der Anklage, die von gemeinschaftlichem Mord ausgegangen war.
Die beiden Männer waren angeklagt, mit einem noch flüchtigen „Hells Angel“ im Juni 2009 ein Mitglied der rivalisierenden „Outlaws“ auf einer Landstraße gemeinschaftlich ermordet zu haben. Zur Urteilsverkündung hatten sich rund 200 Rocker beider Lager in Kaiserslautern eingefunden. Rund um das Gerichtsgebäude war die höchste Sicherheitsstufe ausgerufen, die Lage blieb jedoch ruhig.
Staatsanwaltschaft kündigt Revision an
Der 43-jährige Kronzeuge hatte ausgesagt, dass er, sein Mitangeklagter und ein noch Flüchtiger das Opfer zunächst mit einem Auto auf dem Motorrad verfolgt und ausgebremst hatten. Dann verprügelten die beiden anderen den 45-Jährigen, der der Regionalpräsident der „Outlaws“ im Donnersbergkreis war, und stachen ihn dann nieder. Er sei in die Tötungsabsicht nicht eingeweiht gewesen, sondern sei davon ausgegangen, dass das Opfer nur verprügelt werden sollte. Sein Mitangeklagter hatte während des Prozesses geschwiegen.
Hintergrund der Tat war, dass der spätere Kronzeuge einige Tage zuvor von einem anderen „Outlaw“ in Bad Kreuznach verprügelt worden war. Der Angeklagte galt damals nur als „Supporter“, also nicht als Vollmitglied der „Hells Angels“ und hat sich heute eigenen Angaben zufolge von der Szene losgesagt. Auch zu seinem Schutz sowohl vor den „Outlaws“ als auch vor den „Hells Angels“ galten die verschärften Sicherheitsregeln vor und während der Gerichtsverhandlung.
Richter Rupert Stehlen erklärte, das Gericht gehe nicht davon aus, dass die Tötung des Rockers geplant gewesen sei. Der noch Flüchtige habe zudem als einziger zugestochen und dem Opfer damit die letztlich tödlichen Verletzungen zufügt.
Sowohl der Oberstaatsanwalt als auch die Nebenklage kündigten Revision an. Der Staatsanwalt hatte für den 29-Jährigen eine lebenslange Haft und für den Kronzeugen zwölf Jahre gefordert. Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers den noch flüchtigen dritten Verdächtigen als den Haupttäter dargestellt und für ihre Mandanten höchstens drei und vier Jahre Haft gefordert. (ddp)