Trier.

Der Fall ging durch die Republik: Die TV-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ zeigte im August 2009 Fahndungsfotos des Kinderschänders Christoph G. Er hatte die Bilder selbst ins Netz gestellt. Am Tag nach der Sendung stellte er sich. Jetzt wurde Christoph G. zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Der wegen mehrfachen Missbrauches von Minderjährigen angeklagte Horst-Christoph G. hält sich am Montag in Trier vor der Urteilsverkündung einen Ordner vor das Gesicht.
Der wegen mehrfachen Missbrauches von Minderjährigen angeklagte Horst-Christoph G. hält sich am Montag in Trier vor der Urteilsverkündung einen Ordner vor das Gesicht.

Der aus einer TV-Fahndung bekanntgewordene Kinderschänder Christoph G. kommt möglicherweise nie wieder in Freiheit. Das Landgericht Trier verurteilte den Mann am Montag zu zehneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Er verging sich an Kindern und Jugendlichen, filmte einige seiner Taten und stellte Aufnahmen ins Internet. Er hatte die Taten im Wesentlichen gestanden.

Mit seinem Strafmaß blieb das Gericht nur knapp unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft: Diese verlangte elf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre plus neun Monate. Die Große Jugendkammer schloss sich der Meinung von Sachverständigen an, die G. eine Pädophilie bescheinigten und ihn deswegen für gemeingefährlich halten. Er habe den Hang, ähnliche Straftaten zu begehen, stellten die Richter fest.

Der Täter arbeitete als Übungsleiter in einem Sportverein

Der Fall sorgte im August 2009 deutschlandweit für Aufsehen: In einer bis dahin beispiellosen Aktion fahndete das Bundeskriminalamt mit Hilfe der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ nach dem damals unbekannten Mann, von dem Videos mit Missbrauchsopfern im Internet entdeckt wurden. Auf den Aufnahmen war G. leicht identifizierbar. Er stellte sich am Tag nach der Ausstrahlung in Sonthofen im Allgäu der Polizei. Dort lebte er zu der Zeit und arbeitete als Kellner.

Zuvor war G. Übungsleiter in mehreren Sportvereinen und Mitglied im Spielmannszug einer freiwilligen Feuerwehr in Mayen in der Eifel. Diese Funktionen habe er ausgenutzt, stellte das Gericht fest: Statt Vorbild zu sein, habe er die Kinder ausgenutzt, sie vor seinen Übergriffen zum Trinken gebracht und ihnen Pornos gezeigt.

In einem weiteren Fall habe er die schwierige soziale Situation einer Familie ausgenutzt: Mit Geschenken habe er zwei heute elfjährige Zwillingsbrüder angelockt, welche dann mehr als 36 Mal bei ihm übernachtet hätten. Auch in diesen Fällen entstanden pornografische Videos, wie das Gericht feststellte. Christoph G. habe die Unbekümmertheit der Kinder ausgenutzt.

Nach der Festnahme fanden die Ermittler fast 27.000 Bilder und 300 Filme mit homosexuellen Darstellungen auf dem Computer des Mannes. Gleich zu Verhandlungsbeginn im Januar legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Das Gericht wollte dies aber nur teilweise entlastend werten: Der Angeklagte habe während des Verfahrens immer wieder versucht, die Taten zu „beschönigen und zu verharmlosen“.

Großangelegte BKA-Fahndung

Die Staatsanwaltschaft führte in ihrer Anklage 18 einzelne Straftaten an Kindern und Jugendlichen zwischen Juni 2002 und Juni 2009 auf. Ein österreichischer Journalist hatte dem BKA im Frühjahr 2009 die Videodateien.

Nach der Veröffentlichung meldete sich die Mutter der heute elfjährigen Zwillinge bei der Polizei. Die Frau erkannte in dem Video sowohl den 38-Jährigen als auch ihre ehemalige Wohnung wieder. G. wohnte bis zum Frühjahr 2009 in Mayen. Die Opfer missbrauchte er teils in der elterlichen Wohnung, teils in seiner eigenen Wohnung sowie in einer Jugendherberge.

Nach einer Anzeige aus dem Bekanntenkreis der beiden Zwillingsbrüder wurde bereits vor mehreren Jahren gegen den heute 38-Jährigen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren jedoch im Februar 2007 ein, nachdem die beiden Kinder ihre Vorwürfe zurückgezogen hatten. (apn)