Leipzig. .

Der Anwalt des Mörders der neunjährigen Corinna hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt. Vor dem Bundesgerichtshof will er erreichen, dass die Feststellung der Schwere der Schuld aufgehoben wird. Das Landgericht hatte den 39-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Der Anwalt des Mörders der neunjährigen Corinna aus Eilenburg hat wie schon im Gerichtssaal angekündigt Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt. Wie Stefan Costabel am Mittwoch der Nachrichtenagentur DAPD sagte, will er mit der Berufung beim Bundesgerichtshof in erster Linie erreichen, dass die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld aufgehoben wird.

Das Leipziger Landgericht hatte den 39-jährigen Lutz Peter Sch. am 31. März zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Der alkoholabhängige Arbeitslose hatte gestanden, das Mädchen im Juli vergangenen Jahres sexuell missbraucht und getötet sowie die Leiche des Kindes in einen Fluss geworfen zu haben.

Nach Ansicht des Verteidigers fehlt eine Begründung für die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld, die ausschließt, dass bereits nach Ablauf von 15 Jahren geprüft wird, ob der Straftäter auf Bewährung entlassen werden kann. (apn)