Frankfurt.

Sie zwang junge Afrikanerinnen, auf eigene Kosten nach Deutschland zu kommen und als Prostituierte zu arbeiten. Zur Polizei konnten ihre Opfer nicht gehen, sie wurden mit Voodoo unter Druck gesetzt. Jetzt muss die Täterin, eine in Herne lebende Nigerianerin, für drei Jahre ins Gefängnis.

Eine 37-jährige Nigerianerin ist wegen Menschenhandels und Zuhälterei mit Hilfe von Voodoo-Ritualen zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht befand die Frau, die in Herne lebt, am Mittwoch des schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung für schuldig.

Aus Furcht vor Voodoo-Zauber gingen die Frauen nicht zur Polizei

Der Fall folge einem Prinzip, nach dem überwiegend westafrikanische „junge, unerfahrene, mittellose Frauen“ nach Europa gelockt und in die Prostitution gedrängt werden. Vor der Abreise haben sich die Frauen einem Voodoo-Ritual unterziehen und schwören müssen, alle Kosten für die teure Reise abzuarbeiten und nicht zur Polizei zu gehen. In einer Tüte seien Achsel- und Schamhaare sowie ein Foto der Frauen aufbewahrt worden. „Sie befürchteten im Falle eines Verstoßes zu sterben, unfruchtbar zu werden oder dem Siechtum zu verfallen“, sagte der Richter.

Für die Reise nach Europa seien hohe Kosten veranschlagt worden, hinzu sei das Geld für die Miete der Wohnung und des Bordellzimmers gekommen. „Das ist Menschenhandel in allen Alternativen, die es gibt“, sagte der Richter. Die Angeklagte sei in Deutschland als Zuhälterin oder „Madame“ tätig gewesen, ihre Mutter habe in Nigeria unter anderem die Mädchen begutachtet: „Es ist ein Familienverbund.“ Die jungen Frauen seien „bis auf den letzten Cent“ abkassiert worden.

„Ein Wort der Entschuldigung hätte Eindruck gemacht“

Eines der Opfer habe zwei Jahre lang in Bordellen gearbeitet und 58 000 Euro an die Angeklagte bezahlt, ein anderes Mädchen habe in vier Monaten 5700 Euro abgeliefert. Die 65 000 Euro, die sie von ihrem dritten Opfer forderte, habe die Angeklagte wegen ihrer Festnahme nicht mehr kassieren können.

Das Gericht wertete das Geständnis der Angeklagten als strafmildernd. Auffallend sei allerdings, dass sie kein Angebot zur Schadenswiedergutmachung gemacht habe. „Das wäre ein Zeichen gewesen“, sagte der Richter. „Ein Wort der Entschuldigung hätte auch einen gewissen Eindruck gemacht.“ (ddp)