San Francisco..

Ein US-Bundesrichter hat das Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien aufgehoben. Der entsprechende Passus in der kalifornischen Verfassung bedeute, dass heterosexuelle Paare mehr wert seien als homosexuelle. Deshalb verstoße er gegen die US-Verfassung.

Ein US-Bundesrichter hat das Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien aufgehoben. Geklagt hatten zwei homosexuelle Paare, weil das im November 2008 beschlossene Verbot ihrer Ansicht nach die Bürgerrechte einschränke. Homosexuelle können aber auch nach dem Urteil vorerst nicht in Kalifornien heiraten. Richter Vaughn Walker vom US-Bezirksgericht in San Francisco sagte, er wolle noch entscheiden, ob die Entscheidung bis zu einem möglichen Berufungsverfahren ausgesetzt bleiben soll.

Beide Seiten hatten vor dem Urteil angekündigt, im Falle einer Niederlage das nächsthöhere Gericht anzurufen. In diesem Fall wäre das das für Kalifornien zuständige US-Berufungsgericht im neunten Gerichtskreis. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Streit um die Ehe von Homosexuellen danach bis vor den Obersten Gerichtshof in Washington getragen wird.

US-Gesellschaft tief gespalten

Im Kern geht es bei dem Verfahren darum, ob es gegen die US-Verfassung verstößt, dass Kalifornien im November 2008 per Volksabstimmung das Verbot der Homosexuellen-Ehe in seine Staatsverfassung aufnahm. Bundesrichter Walker schrieb in seinem 136-seitigen Urteil, dass der Passus in der kalifornischen Verfassung vor allem bedeute, dass heterosexuelle Paare mehr wert seien als homosexuelle. Deshalb verstoße er gegen die US-Verfassung.

Die Gegner der Homo-Ehe führen an, sie wollten das traditionelle Eheverständnis schützen und das verantwortungsvolle Kinderkriegen fördern. Besonders stark fürchten sie, das homosexuelle Ehepaare das Recht bekommen könnten, Kinder zu adoptieren. Die amerikanische Gesellschaft ist in dieser Frage tief gespalten. Im Vorfeld der Volksabstimmung 2008 führten Gegner und Befürworter einer Verfassungsänderung den teuersten Wahlkampf über eine soziale Angelegenheit in der US-Geschichte.

Bislang hatten die Befürworter immer den Rechtsweg über die Landesgerichte beschritten, die lediglich für die Situation im jeweiligen Bundesstaat zuständig sind. In fünf der 50 Bundesstaaten sowie in der Hauptstadt Washington ist die Homo-Ehe inzwischen erlaubt. (apn/afp)