Hamm. .

Die Schauspielerin Simone Thomalla muss ihren Führerschein wegen einer zu rasanten Fahrt auf der A 2 nun doch für einen Monat abgeben. Das Oberlandesgericht Hamm hat das Urteil des Bielefelder Amtsgerichts aufgehoben.

Wer zu schnell fährt, kann das drohende Fahrverbot mit einem höheren Bußgeld abwenden – diese weit verbreitete Stammtischweisheit hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG) korrigiert. Das Amtsgericht Bielefeld hingegen hatte noch Verständnis für Simone Thomalla gezeigt. Die Schauspielerin ist derzeit in der Rolle der „Tatort“-Kommissarin Eva Saalfeld zu sehen. Sie war Anfang des vorigen Jahres auf der A 2 mit 146 km/h geblitzt worden – 46 km/h zu schnell.

Der Amtsrichter zeigte Verständnis: Die Frau müsse immerhin „erhebliche Strecken“ zu Drehorten zurücklegen, da genüge die Erhöhung des Bußgeldes von 100 auf 400 Euro. Das vorgesehene Fahrverbot sei nicht vonnöten.

Falsch, so entschied nun das Oberlandesgericht Hamm und folgte der Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Die sah den „Einzelfall“ nicht berücksichtigt. Das OLG verurteilte die 45-jährige Schauspielerin zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Die Begründung: Die Schauspielerin habe ein überdurchschnittliches Einkommen und könne ihre Fahrten auch anders organisieren. Die Anstellung eines Fahrers etwa sei „ohne weiteres zumutbar“. Eine solche „finanzielle Belastung müsse jeder Verkehrsteilnehmer hinnehmen“.