München. .

Die RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ stößt Jugendschützern wieder einmal sauer auf. Vor allem eine Pinkel-Szene in der neuen Staffel erregt den Unmut der Kritiker. Konsequenzen für den Sender gibt es dennoch nicht.

Die RTL-Castingshow «Deutschland sucht den Superstar» («DSDS») sorgt bei Jugendschützern erneut für Kritik. Die erste Castingfolge der neuen Staffel, die am 9. Januar im Tagesprogramm wiederholt wurde, verstoße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, teilte die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) am Donnerstag in München mit. Es liege eine «Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter zwölf Jahren vor».

Neben dem «herabwertenden Verhalten» der Jury kritisierte die KJM vor allem die redaktionelle Gestaltung durch RTL, «die die Kandidaten gezielt lächerlich macht und dem Spott eines Millionenpublikums aussetzt». Besonders deutlich sei dies in der Szene mit einem Kandidaten gewesen, der nach einem Toilettenbesuch mit einem markanten Fleck auf der Hose gezeigt wurde. Konsequenzen gibt es nach Angaben der Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, für den Sender aber nicht, weil die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die Folge geprüft und für das Nachmittagsprogramm freigegeben habe.

Keine Konsequenzen für den Sender

Die KJM kam zu dem Schluss, dass von der FSF «die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden». Es sei aber dringend erforderlich, mit den Verantwortlichen der FSF über die Anwendung von Jugendschutzkriterien bei der Bewertung von Fernsehformaten zu sprechen.

Laut Weigand hatte sich die KJM aufgrund von Zuschauerbeschwerden in einem Eilverfahren mit der Folge befasst. Auch die weiteren Casting-Episoden würden geprüft. Die siebte Staffel der Show war am 6. Januar gestartet.

Vor allem «DSDS»-Juror Dieter Bohlen war wegen seiner markigen und teils beleidigenden Äußerungen über Kandidaten bei den Castings in vergangenen Staffeln immer wieder in die Kritik geraten. Die KJM hatte 2008 wegen Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro gegen das Format verhängt. Der Sender legt seither die Castingfolgen vor Ausstrahlung der FSF vor. (ddp)