Los Angeles. .

Regisseur Roman Polanski hat die US-Justiz um einen Prozess in Abwesenheit gebeten. Er ist wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Der Starregisseur hofft offenbar darauf, einer Auslieferung in die USA doch noch zu entgehen.

Der des Kindesmissbrauchs angeklagte Regisseur Roman Polanski hat die US-Justiz um ein Gerichtsverfahren in Abwesenheit gebeten. Polanski wolle nicht in die USA zurückkehren, sondern während eines Prozesses weiterhin in der Schweiz unter Hausarrest bleiben, erklärte sein Anwalt am Mittwoch in Los Angeles. Richter Peter Espinoza nahm das Schreiben Polanskis an, forderte vor einer Entscheidung aber weitere Begründungen.

Roman Polanskis Brief an die Justiz.
Roman Polanskis Brief an die Justiz. © AP

Der Starregisseur hofft offenbar darauf, einer Auslieferung in die USA doch noch zu entgehen. Die kalifornische Justiz verfolgt den 76-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977. Polanski legte damals ein Schuldbekenntnis ab und saß 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland.

Je nach Strafmaß könnte Polanski in der Schweiz bleiben

Eine Verurteilung des Regisseurs scheint unausweichlich, nachdem das Zweite Berufungsgericht Kaliforniens Ende Dezember die Einstellung des Verfahrens abgelehnt hat. Wird der Prozess aber in Abwesenheit geführt und Polanski zu einer Reststrafe von weniger als sechs Monaten verurteilt, so könnte er diese in der Schweiz verbüßen.

Hintergrund ist der Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und den USA. Danach werden Verurteilte nur ausgeliefert, wenn ihre Strafe noch mindestens sechs Monate beträgt.

Im US-Auslieferungsersuchen an die Schweiz wird die mögliche Höchststrafe für Polanski zwar auf zwei Jahre beziffert. Nach Darstellung seiner Anwälte hat er davon aber bereits fünf Monate abgesessen, wenn man die 42 Tage Ende der 70er Jahre und die 70 Tage Auslieferungshaft seit seiner Verhaftung auf dem Flughafen Zürich-Kloten im September zusammenrechnet. (apd)