Stuttgart. Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich vor dem Landgericht Stuttgart nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Die von der Staatsanwaltschaft ebenfalls erhobene Anklage wegen fahrlässiger Tötung ließ das Gericht nicht zu.

Stuttgart. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der 51-jährige Vater von Tim K. seine Pistole nicht im verschlossenen Waffentresor im Keller seines Hauses aufbewahrt, sondern in einem Kleiderschrank im Schlafzimmer versteckt. Sein damals 17-jähriger Sohn habe die Waffe dort geholt.

Tim K. hatte am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule zunächst neun Schüler und drei Lehrer erschossen. Auf der Flucht tötete er weitere drei Menschen und dann sich selbst. Die Staatsanwaltschaft warf dem angeklagten Vater fahrlässige Tötung in 15 Fällen vor, weil er durch die vorschriftswidrige Verwahrung von Pistole und Munition den Amoklauf seines Sohnes erst ermöglicht habe.

Verhandlungstermin steht noch nicht fest

Dieser Auffassung folgte das Gericht nun bei der formalen Verfahrenseröffnung nicht. Es sei nicht auszuschließen, dass Tim K. den Amoklauf auch dann begangen hätte, wenn der Vater die Waffe in dem verschlossenen Waffensafe aufbewahrt hätte, argumentierte das Gericht. Dem Gesetz zufolge sei eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung aber nicht möglich, wenn die Folgen einer Tat auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wären.

Die Stuttgarter Richter verwiesen zur Begründung auf "erhebliche Anhaltspunkte", dass Tim K. die Zahlenkombination des Waffentresors gekannt habe. Er habe den Tresor zudem bei früherer Gelegenheit geöffnet, etwa um Waffen einem Schulkameraden zu zeigen. Zudem seien an mehreren Ziffern des Tastaturfelds des Waffentresors DNA-Spuren gefunden worden, die von Tim K. stammen könnten.

Der 51-jährige Angeklagte hat laut Gericht eingeräumt, seine Waffe und zwei Magazine nicht den Vorschriften entsprechend verwahrt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, dass nur er die Aufbewahrungsorte gekannt habe. Das Strafmaß für Verstöße gegen das Waffengesetz reicht von Geldstrafe bis zu einem Jahr Haft. Der erste Verhandlungstermin in dem Verfahren steht nach Angaben des Gerichts noch nicht fest. (afp)