Berlin. Das E-Rezept wird nach vielen Problemen endlich flächendeckend eingeführt. Wie funktioniert es? Und muss man es nutzen? Der Überblick.

Das Internet ist in Deutschland kein Neuland mehr. Doch bei der Einführung digitaler Rezepte im Gesundheitswesen schien es zeitweise so: Diverse Probleme verzögerten den Start. Nun, zwei Jahre nachdem die flächendeckende Nutzung von E-Rezepten eigentlich hätte beginnen sollen, geht es los.

Seit dem 1. Januar müssen alle Praxen Medikamente digital verschreiben können. Wohlgemerkt, diese Pflicht besteht nur für sie. Patientinnen und Patienten müssen die E-Rezepte aber nicht nutzen. Wer also nach wie vor lieber auf Papier setzt, hat in aller Regel auch die Möglichkeit dazu.

Lauterbach: E-Rezept als Teil der „Aufholjagd in der Digitalisierung“

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Einführung der E-Rezepte großspurig als Beginn einer „Aufholjagd in der Digitalisierung“ im Gesundheitswesen angekündigt. Nun ist der Druck groß, dass bei der praktischen Umsetzung alles klappt. Denn der Start auf breiter Front verzögerte sich mehrfach – auch wegen Technikproblemen.

Die befürchtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach wie vor. „Werktäglich stellen die Praxen in Deutschland über 1,5 Millionen Rezepte aus“, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. „Das muss verlässlich und gesichert funktionieren, die Praxen sind schließlich kein digitales Testlabor.“ Die Erfahrungen der ersten Tage würden zeigen, ob die Systeme stabil genug seien, um die Massenanwendung zu stemmen.

In den Praxen muss die technische Ausrüstung vorhanden sein, um E-Rezepte auszustellen. Dazu gehört ein Verbindungsgerät für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Jedes digitale Rezept braucht zudem eine elektronische Signatur des Arztes oder der Ärztin. Ein gewisser Druck zum Umstellen ist gesetzlich auch vorgesehen: Machen Praxen nicht mit, können ihnen pauschale Kürzungen bei der Vergütung um ein Prozent drohen.

So profitieren Patientinnen und Patienten vom E-Rezept

Patientinnen und Patienten sollen derweil nicht durch Druck, sondern durch die Vorteile des E-Rezepts von dessen Nutzung überzeugt werden. Lucas Auer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sagte der dpa: „So kann die Apotheke vorab prüfen, ob das Medikament vorrätig ist und es bei Bedarf bestellen.“ Das spare unnötige Wege.

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Auch gebe es kein Rätselraten über unleserliche handschriftliche Hinweise auf Rezepten mehr. Zudem könnten Folgerezepte digital ausgestellt werden, ohne dass man noch mal zur Praxis muss. Der größte Vorteil liege in der Minimierung von Risiken: Die digitale Erfassung aller Medikamente ermögliche einen leichten Überblick über Wechselwirkungen.

Die Verbraucherschützer haben aber auch ein Auge auf die Abläufe bei der elektronischen Unterschrift. Wenn Praxen die ausgestellten E-Rezepte erst nachträglich signieren, zum Beispiel gesammelt am Ende des Tages, könnte man sein E-Rezept so lange nicht einlösen. Derartige Wartezeiten wären nicht akzeptabel, sagte Experte Auer. Daher müsse dafür gesorgt werden, dass Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept direkt nach dem Praxisbesuch einlösen können.

E-Rezept: So funktioniert es beim Arzt und in der Apotheke

Schon seit einiger Zeit können E-Rezepte genutzt werden – sofern Arztpraxen technisch darauf eingestellt sein. Dafür nötig ist eine spezielle App („Das E-Rezept“), alternativ kann ein QR-Code auf Papier ausgedruckt werden. Die Nachfrage hielt sich bisher jedoch zurück.

Das könnte sich nun durch einen weiteren Weg, das E-Rezept zu nutzen, ändern. Dafür wird nur die Versichertenkarte benötigt, die in der Apotheke in ein Lesegerät gesteckt werden muss. Das greift dann auf einen zentralen Server zu, auf dem die Rezepte gespeichert sind.

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Verbraucherschützer Auer weist darauf hin, dass die elektronische Gesundheitskarte dafür NFC-fähig sein muss – also zum drahtlosen Datenaustausch mit anderen Geräten geeignet. Erkennbar sei das an einem Symbol im oberen Bereich der Karte, das dem Wlan-Symbol auf dem Handy ähnelt. Eine PIN ist für die Nutzung laut Bundesgesundheitsministerium nicht nötig.

Nachsicht müssen bislang Privatversicherte haben. Da es für sie keine elektronische Gesundheitskarte gibt, besteht auch nicht die Möglichkeit, darüber ein E-Rezept auszustellen. Die blauen Privatrezepte soll es daher auch weiterhin geben. Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherungen können Privatversicherte allerdings dennoch ein E-Rezept nutzen, wenn sie das möchten. Dafür muss einmalig die Krankenversichertennummer an das System der Praxis übermittelt werden. Im Anschluss können dann E-Rezepte über die E-Rezept-App oder einen QR-Code ausgestellt und eingelöst werden.