Bonn. Ob alle Mitarbeitenden in der Paketbranche korrekt bezahlt werden und ob dort welche illegal beschäftigt ist, hat der Zoll bundesweit geprüft.
- Der Zoll hat am Montag zahlreiche Verstöße in der Kurier-, Express- und Paketbranche festgestellt.
- Kontrolliert wurde unter anderem mögliche Schwarzarbeit und ob alle Mitarbeitenden den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro bekommen.
- Fast 2000 Fälle müssen weiterverfolgt werden.
Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung am Montag seien mehr als 3100 Mitarbeiter aller Hauptzollämter im Einsatz gewesen Bislang ergaben sich in fast 2000 Fällen erste Hinweise, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfordern. Das teilte die Generalzolldirektion in Bonn mit.
Strafverfahren in 60 Fällen eingeleitet
Rund 9600 Personen wurden bundesweit von den Zöllnerinnen und Zöllnern zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt - knapp 280 Geschäftsunterlagen wurden überprüft. "Bereits in 60 Fällen wurden vor Ort Strafverfahren, unter anderem wegen unerlaubten Aufenthalts und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und in 95 weiteren Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren, hier schwerpunktmäßig wegen Meldeverstößen und Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet", heißt es weiter.
Fälle in Düsseldorf und Wuppertal
Das Hauptzollamt Düsseldorf hat am Mittwoch eigene Zahlen der Schwerpunktprüfung veröffentlicht. Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte mit Sitz in Düsseldorf und Wuppertal. Abgedeckt werden auch Teile des Kreises Kreises Mettmann sowie Solingen und Remscheid.
Bei den Prüfungen ergaben sich laut Mitteilung in 24 Fällen ein Verdacht auf Mindestlohnverstöße (acht davon im FKS-Bereich Wuppertal) und in 14 Fällen ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (davon 13 im FKS-Bereich Wuppertal).
In neun Fällen habe es zudem Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit gegeben (davon einer im FKS-Bereich Wuppertal). Einen Verdacht auf Beitragsvorenthaltung gab es in 33 Fällen (davon 20 im FKS-Bereich Wuppertal).
Fälle in Dortmund
Auch das Hauptzollamt Dortmund hat am Mittwoch Zahlen vorgelegt. Die 102 Beschäftigten der FKS waren am Montag an den Standorten Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen unterwegs.
In Dortmund ergaben sich im Rahmen der Prüfungen in drei Fällen ein Verdacht auf Mindestlohnverstöße, in zwei Fällen ein Verdacht auf Beitragsvorenthaltung und in einem Fall Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch.
Fälle in Hagen
In Hagenwurden 97 Personen von Zöllnerinnen und Zöllnern zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Bei den Untersuchungen ergaben sich in 19 Fällen ein Verdacht auf Mindestlohnverstöße, in ebenfalls 19 Fällen ein Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, in vier Fällen Anhaltspunkte Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitserlaubnis und in fünf Fällen ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch.
Fälle in Siegen
Insgesamt 44 Personen wurden in Siegenbefragt. Hier stellten die Einsatzkräfte in vier Fällen einen Verdacht auf Mindestlohnverstöße fest, in vier Fällen einen Verdacht auf Beitragsvorenthaltung und in einem Fall einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch.
Nun schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die erhobenen Daten der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen werden.
Personalmangel und schlechte Arbeitsbedingungen
Die Paketbranche boomt, weil immer mehr Menschen Waren im Internet bestellen und auch die Wirtschaft bei ihrer Arbeit in Fabriken und Büros auf den Versand setzt. Die Express- und Paketunternehmen suchen händeringend nach Arbeitskräften. Es kommen auch zahlreiche Subunternehmer zum Einsatz.
Die Gewerkschaft Verdi prangert seit Jahren schlechte Arbeitsbedingungen an und fordert ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche. Die Unternehmen, die unterschiedlich stark auf externe Dienstleister zurückgreifen, betonen, dass sie ihren Partnerfirmen gesetzeskonforme Regeln auferlegen, an die sich die Auftragnehmer halten müssten. (jh mit dpa)