Berlin. Aspartam wurde als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Wer darauf verzichtet, muss laut Experten auch den Kaffee weglassen.
Der Süßstoff Aspartam wurde von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Das WHO-Institut veröffentlichte die Einstufung am Freitag in der Fachzeitschrift „The Lancet Oncology“. Neben Aspartam wird auch Kaffee als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Was steckt dahinter?
IARC-Klassifikation: Kaffeesäure „möglicherweise krebserregend“
Die IARC beurteilt mit den Klassifikationen, ob ein Stoff Krebs verursachen könnte. Dazu verwenden sie drei Kategorien:
1. Definitiv krebserregend (z.B.: Tabakrauch, Asbest, radioaktive Strahlung, Alkohol) |
2A. Wahrscheinlich krebserregend, (z.B.: heiße Getränke über 65 Grad Celsius, rotes Fleisch) |
2B. Möglicherweise krebserregend (z.B.: Aloe Vera, Nickel, Kaffeesäure und jetzt Aspartam) |
3. Zu wenig Evidenz, um Aussagen treffen zu können. |
Auch Kaffeesäure wird in der Kategorie 2B eingestuft. Kaffee selbst wird in der Dritten Kategorie eingestuft. Die IARC weist darauf hin, dass es keine Hinweise gibt, dass das Getränk Tumore von Brust, Prostata oder Bauchspeicheldrüse verursacht. Im Gegenteil gibt es Belege für einen Schutzeffekt gegen Krebs von Leber und Gebärmutter.
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Experte: Klassifikation sollte keine Sorgen machen
Beim Süßstoff Aspartam war drei Studien Grund der neuen Klassifikation. Die Tierstudien zeigten einen möglichen Zusammenhang mit einer bestimmten Form von Leberkrebs. Es wird allerdings betont, dass es noch keine klaren Untersuchungen für Menschen gibt.
Der Ernährungswissenschaftler und Pharmakologe Martin Smollich vom Institut für Ernährungsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein betont, dass die Verzehrmenge ein entscheidende Rolle spiele. Für Aspartam wird eine ADI-Wert (bisherige erlaubte Tagesdosis) von maximal 40 mg/kg Körpergewicht pro Tag als unbedenklich eingestuft.
Um den ADI-Wert zu überschreiten, müssten täglich etwa 21 Liter Cola Zero getrunken oder 260 Süßstofftabletten eingenommen werden, was bei einem normalen Konsumverhalten nicht überschritten werde. "Diese Menge wird nicht einmal von Menschen mit sehr hohem Softdrink-Konsum annähernd erreicht. Übliche Verzehrmengen sind daher unkritisch", erklärt der Ernährungswissenschaftler Martin Smollich unserer Redaktion.
Außerdem müsste neben Aspartam und Kaffee auch auf weitere Lebensmittel verzichtet werden, wie Basilikum, Zimt, Pfeffer sowie mit Aloe Vera und Kokosseife, die auch in Kategorie 2B sind.
Dazu kommen die Lebensmittel in den anderen Kategorien, wie alkoholische Getränke, Wurst, Schinken, Salami (Kategorie 1) oder Rindfleisch, Schweinefleisch, Chips, Pommes, Cracker und heiße Getränke über 65 Grad (Kategorie 2A). Diese werden "von den meisten Menschen ohne Bedenken konsumiert", sagt Smollich.
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IARC-Klassifikation: Kein Verzicht notwendig
Trotz der neuen Klassifizierung von Aspartam wird ein Verzicht auf den Süßstoff nicht empfohlen. Denn: "Im Vergleich von Zucker und Aspartam ist Zucker deutlich kritischer", betont Smollich. Aktuell liege die Zuckeraufnahme in Deutschland erheblich über den Zufuhrempfehlungen der WHO.
"Eine zuckerreiche und damit kalorienreiche Ernährung ist bei uns die Hauptursache für fast alle Zivilisationskrankheiten (Diabetes, Adipositas, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Fettstoffwechselstörungen)", erklärt der Ernährungswissenschaftler. Daher sei es ratsam, vor allem kalorienarme Getränke zu trinken.
Dazu betont der Experte, dass Adipositas infolge von zu viel Kalorien- oder Zuckeraufnahme ein großer Risikofaktor für Krebs sei. "Daher trägt alles, was die Kalorienzufuhr senkt (z. B. Süßstoffe) indirekt auch zu einer Senkung des Krebsrisikos bei."