Berlin. Der 1. Januar ist gesetzlicher Feiertag. Das heißt: Die meisten Geschäfte haben geschlossen. Lesen Sie hier, wo Sie dennoch einkaufen können.

  • Neujahr fällt 2025 zwar auf einen Werktag, die meisten Geschäfte bleiben dennoch geschlossen
  • Denn der 1. Januar ist ein gesetzlicher Feiertag mit besonderen Regeln
  • Lesen Sie hier, wo Sie im notfall trotzdem einkaufen können

Das Jahr geht zu Ende, am Dienstag ist Silvester. Das bedeutet, der Neujahrstag fällt im Jahr 2025 auf einen Mittwoch. Weil Neujahr aber ein gesetzlicher Feiertag ist, haben die meisten Geschäfte am 1. Januar geschlossen, der Wochentag spielt hierbei keine Rolle. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen.

Einkaufen an Neujahr: Diese Geschäfte sind geöffnet

Grundsätzlich gilt: Die Bundesländer entscheiden jedes für sich, welche Ladenöffnungszeiten gelten. Festgelegt ist aber im Grundgesetz, dass Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ sind.

Deswegen müssen Geschäfte in Deutschland geschlossen bleiben, in den Ausnahmefällen entscheiden die Länder über die Öffnungszeiten. Es hilft also, sich vor Ort genauer zu informieren, was in Ihrer Region am 1. Januar gilt.

Sonderregelungen gelten für Tankstellen, Apotheken oder Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen, Fernbahnhöfen, Verkehrsflughäfen und Reisebusterminals. Hierbei gilt laut dem Gesetz über den Ladenschluß (LadSchlG) Folgendes zu beachten:

  • Apotheken: Apotheken dürfen an allen Tagen des Jahres geöffnet sein. Allerdings dürfen sie an Neujahr nur Arzneimittel, Krankenpflegeprodukte, Säuglingspflege- und Säuglingsnahrung, hygienische Artikel und Desinfektionsmittel verkaufen.
  • Tankstellen: Auch Tankstellen dürfen das ganze Jahr über geöffnet sein. Allerdings ist das Angebot eingeschränkt. Es dürfen nur Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, Betriebsstoffe und Produkte für den Reisebedarf verkauft werden.
  • Kioske: Sie dürfen öffnen, wenn sie in Bahnhöfen oder Flughäfen liegen. Ansonsten regeln die Länder, welche Kioske wie lange offen haben dürfen. In NRW etwa dürfen auch solche öffnen, die vorwiegend Waren zum sofortigen Verzehr anbieten. In Baden-Württemberg dürfen nur solche Kioske, die hauptsächlich Zeitschriften und Zeitungen verkaufen, öffnen – die Öffnungszeiten variieren von Bundesland zu Bundesland.
  • Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen: Hier dürfen alle Geschäfte am 1. Januar öffnen, die dem Bedarf des Reiseverkehrs dienen. Allerdings ist dort auch nur der Verkauf von Artikeln für den Reisebedarf zulässig.
  • Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen: Diese dürfen ganzjährig ihre Ladentüren öffnen, jedoch nur, um Reisebedarf an Reisende zu verkaufen.

Reisebedarfsartikel sind laut LadSchlG § 2 Abs. 2 "Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten".

Zum Bäcker am 1. Januar

Bäckereien dürfen an gesetzlichen Feiertagen in Deutschland grundsätzlich öffnen, allerdings mit einigen Einschränkungen: Die meisten Bundesländer erlauben Bäckereien, an Sonn- und Feiertagen für eine begrenzte Zeit zu öffnen, in der Regel zwischen drei und sechs Stunden.

Fest steht: Einen Snack für Ihr Kater-Frühstück finden Sie in Deutschland auch am 1. Januar. Aber wer am Neujahrstag seinen Wocheneinkauf machen möchte, wird vor verschlossenen Türen stehen. Supermärkte und Discounter wie Rewe, Lidl, Aldi, dm und Co. bleiben zu.