Karlsruhe. Wer beim „Containern“ von Lebensmitteln erwischt wird, kann als Dieb verurteilt werden. Das hat nun das Verfassungsgericht entschieden.

Darf man von Händlern weggeworfene, aber noch genießbare Lebensmittel aus den Mülltonnen holen und verwerten? Am sogenannten „Containern“ scheiden sich die Geister. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden: Wer beim „Containern“ erwischt wird, muss weiter damit rechnen, als Dieb verurteilt zu werden. Zwei Studentinnen aus Oberbayern sind mit ihren Verfassungsbeschwerden dagegen gescheitert.

Die Klage der Frauen gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls von Lebensmitteln aus dem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarkts nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit (Az. 2 BvR 1985/19 u.a.).

Containern – ein Protest gegen Lebensmittelverschwendung

Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müllcontainer eines Supermarktes geholt. Mit dem „Containern“ wollen sie dagegen protestieren, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären.

Weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, werteten die Gerichte das als Diebstahl und verurteilten die Frauen zu Sozialstunden. Zudem bekamen sie eine Geldstrafe auf Bewährung. Dagegen hatte die Frauen geklagt.

Politik: Supermärkte sollen Lebensmittel spenden

Trotz des Urteils: Das Bewusstsein für Lebensmittelverschwendung nimmt zu. Im vergangenen Jahr kündigte Hamburg eine Bundesratsinitiative an, die Supermärkte wie Rewe und Edeka sowie Discounter wie Aldi und Lidl verpflichten soll, mit Hilfsorganisationen wie der Tafel zusammenzuarbeiten und noch genießbare Lebensmittel zu spenden.

In anderen Ländern Europas ist das bereits Realität – etwa in Frankreich, Belgien, Italien oder Tschechien, die als europäische Vorreiter im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung gelten. (max/dpa)