Berlin. Wie gehen Firmen mit der Angst ihrer Mitarbeiter vor dem Coronavirus um? Strategien aus einem internen Papier der Krisenberatung.
- Von der Ausbreitung des Coronavirus sind Firmen und Unternehmen besonders betroffen
- Wie sich die Firmen vorbereiten sollen, rät ein Arbeitsrechtler
- Vor allem, wenn Arbeitnehmer Angst und Furcht haben zur Arbeit zu kommen, sollten Unternehmen bestimmte Regeln beachten
- Auch das Angebot auf Homeoffice ist eine Möglichkeit. Aber müssen Dienstreisen noch gemacht werden?
Angst kann man nicht wegdiskutieren. „Wir können aber lernen, mit diesem Gefühl der Unsicherheit umzugehen“, schreibt Svenja Möllersmann, Psychologin von „SmartRiskSolutions“. Die Münchner Firma ist eigentlich auf Krisenberatung bei Entführungen und Erpressungen spezialisiert. Längst fragen Konzerne ihre Expertise allerdings auch im Umgang mit Covid-19 ab.
„Wir sind keine Ärzte“, sagt Managing Director Pascal Michel, „aber wir beraten Krisenstäbe“. Wie geht man mit der Angst der Mitarbeiter vor dem Coronavirus um, was sind die gröbsten Fehler in der Ansprache? „Fiebermessen“ in der Wirtschaft: Der Leitfaden der Münchner Krisenberater zu Psychologie und Recht.
Angst vor dem Coronavirus im Unternehmen – die absoluten „No-Gos“:
Generell sollte man die Situation nicht herunterspielen („ist doch nicht Ebola“). Ein Unternehmen soll im Detail festlegen – und kommunizieren -, wie es vorgeht, wer der Ansprechpartner sind, wann es auf „Homeoffice“ setzt, bevor die Behörden beim ersten Verdachtsfall Auflagen machen, gar einen ganzen Betrieb lahmlegen.
Die Krisenberater empfehlen, die Betriebsärzte in den Vordergrund zu rücken, auch mit Fotos oder Videos. „Tun Sie das“, die Mitarbeiter hätten dann vor Augen, an wen sie sich mit ihren Fragen werden können. Zudem sollte man Unbehagen und Ängste ernstnehmen. Vermeiden Sie die Beurteilung „irrational“. Das wäre kontraproduktiv. Zumal die Befürchtung, angesteckt zu werden, ein gewisses Maß an Wahrheit habe, wie die Krisenberater sagen.
Das Gefühl zählt – Ist es Angst oder Furcht?
Die Psychologen unterscheiden zwischen Furcht und Angst. Die Furcht ist konkret und meist auf eine bestimmtes Objekt (Schlange) oder Situation (Aufzug) gerichtet. Die Angst ist allgemeiner, aber sie gehört „zum Inventar menschlicher Gefühle“, sagt Psychologie Möllersmann.
Neben Depressionen gehören Angststörungen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Angst mindert man nicht allein durch pure Information – die verhallt relativ wirkungslos. „Hier zählt das Gefühl; das Wort hat kaum Gewicht.“
Menschen gewöhnen sich an neue Situationen
Aus der Untersuchung der Ängste nach Terroranschlägen oder Atomreaktor-Katastrophen weiß man: Menschen gewöhnen sich an neue Situationen. „Nach 4-6 Wochen lässt die mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit unabhängig von weiterhin bestehenden Gefahren nach.“ Diese Frist gilt in der Corona-Krise spätestens nach den ersten Todesfällen in Deutschland in dieser Woche.
Die To-do-Liste der Unternehmen:
Der Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott listet im Papier die Pflichten eines Arbeitgebers auf:
- Informationen zu Gefahren für Mitarbeiter und Besucher.
- Pflicht zu Prävention und Risikominimierung.
- Pflicht zur Beobachtung der Lageentwicklung.
- Pflicht zur Reaktion und Unterstützung bei Krisenfällen.
Was Arbeitnehmer dürfen - oder auch nicht:
Der Arbeitnehmer hat laut Arbeitsrechtler Fuhlrott aus bloßer Angst um eine Infektion nicht das Recht, die Arbeit zu verweigern. Homeoffice geht nur im beiderseitigen Einvernehmen - es kann nur dann abgeordnet werden, wenn mit dem Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Nur im Ausnahmefall kann man eine Dienstreise ablehnen, zum Beispiel in Krisengebiete wie China oder Norditalien. Da kommt es auf den Einzelfall an, auf die Abwägung der Interessen. Lohnfortzahlung wird erst dann fällig, wenn der Arbeitnehmer krank geschrieben oder unter behördlich angeordneter Quarantäne steht. Sind die Kinder krank, zahlt der Arbeitgeber nicht, wohl aber die Krankenversicherung: bis zu zehn Tagen im Jahr.
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