Die Namen der verurteilten Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr dürfen weiterhin in Internet-Archiven genannt werden. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Was es einmal hat, das gibt es nicht wieder her. Und vergessen tut es nichts. Für manchen ist das Internet deshalb ein Segen. Für immer mehr aber wird es zum Fluch. Weil einmal veröffentlichte Fotos, Urteile oder Missgeschicke für alle Zeiten verfügbar sind. Zumindest rechtskräftig verurteilte Mörder müssen damit leben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Sie haben getötet. Dafür haben sie gebüßt. Vor knapp 20 Jahren ermordeten Wolfgang W. und Manfred L. den bayerischen Volksschauspieler Walter Sedlmayr. Mittlerweile haben sie ihre Strafen abgesessen, wollen zurück in ein bürgerliches Leben. Je anonymer, desto besser. Weil ja niemand gerne einen Mörder einstellt. Oder ihm ein Zimmer vermietet. Doch ein professioneller Personalchef, ein vorsichtiger Vermieter benötigen nur Minuten, um herausfinden, wer sich da beworben hat. Weil die vollen Namen von W. und L. immer noch problemlos über die Suchmaschinen im Internet zu finden sind. In Online-Archiven von Zeitungen und Zeitschriften oder auf Online-Lexika wie Wikipedia.

Streit mit Deutschlandradio

Deshalb hatten die verurteileten Mörder geklagt. Gegen einen Archivartikel des „Deutschlandradios”. Ihre Namen müssten gelöscht werden. Die ständige Verbreitung beeinträchtige ihre Resozialisierung. Hamburger Richter sahen das ähnlich. Zweimal gaben sie den Klägern recht. Das Deutschlandradio zog vor den BGH – und siegte.

Der fragliche Artikel aus dem Online-Archiv muss nicht gelöscht werden, entschieden die Karlsruher Richter. Auch weil er „sachlich”, „wahrheitsgemäß” und nur durch „gezielte Suche” auffindbar sei. Er sei damit nicht geeignet, die Kläger „ewig an den Pranger” zu stellen.

Im Übrigen, so die Richter, seien Online-Portale gar nicht in der Lage, alle archivierten Beiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Deshalb bestehe die Gefahr, dass sie sie erst gar nicht archivieren würden – was die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise einschränken würde.

Der "Streisand-Effekt"

Selbst wenn L. und W. gesiegt hätten, gelöst hätten sie ihr Problem damit nicht. Möglicherweise hätten sie es sogar verschlimmert. Denn das Netz hat seine eigenen Gesetze. Eines lautet: Der Versuch, bestimmte Informationen zu entfernen, führt dazu, dass diese noch stärker verbreitet werden. „Streisand-Effekt” wird das genannt und geht zurück auf die US-Sängerin, die einen Fotografen verklagte, der unwissentlich ein Foto ihres Anwesens ins Internet gestellt hatte. Je mehr Wirbel Streisand darum machte, desto öfter wurde das Bild heruntergeladen und neu veröffentlicht.

Keine Einsicht

Im Fall der Sedlmayr-Mörder spielt sich derzeit ähnliches ab. Kaum hatten ihre Anwälte auch der US-Version von Wikipedia mit Klage gedroht, griffen amerikanische Medien und private Blogger das Thema auf – natürlich unter voller Namensnennung der Verurteilten. Dagegen vorzugehen ist schwierig. Denn die Medien in den Staaten berufen sich auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung und das Recht der freien Meinungsäußerung.

Und selbst wenn sie Einsicht zeigen, Millionen privater Surfer tun es nicht. So muss sich Golf-Superstar Tiger Woods damit abfinden, dass derzeit seine angebliche Warnung vom Anrufbeantworter einer Geliebten als Datei bei Youtube zu finden ist. Auch der deutsche Comedian Atze Schröder kann das Internet nicht besiegen. Lange zerrte er jede Zeitung vor Gericht, die seinen echten Namen veröffentlichte. Das wirkte. Doch im Netz dauert es keine 30 Sekunden, seine wahre Identität aufzudecken.