Aachen. Der frühere SS-Mann Heinrich B. hat gestanden, drei Zivilisten getötet zu haben. Er habe 1944 nicht mit dem Gefühl gehandelt, ein Verbrechen zu begehen, ließ er vor dem Aachener Landgericht erklären. Als einfacher Soldat habe er gelernt, Befehle zu befolgen.

Der frühere SS-Mann Heinrich B. hat vor dem Aachener Landgericht gestanden, 1944 drei Zivilisten in den von den Nazis besetzen Niederlanden getötet zu haben. «Als einfacher Soldat habe ich gelernt, Befehle auszuführen», erklärte der Angeklagte in einer von seinem Verteidiger am Dienstag verlesenen Erklärung.

Damals habe er nicht in dem Bewusstsein gehandelt, ein Verbrechen zu begehen. «Heute nach 65 Jahren sehe ich das natürlich aus anderem Blickwinkel», betonte B. Der Angeklagte fügte hinzu, für den Fall einer Weigerung habe er massive Repressalien für sich selbst befürchtet. Außerdem habe er die Tötungen als Vergeltungsmaßnahmen für Aktionen des holländischen Widerstands betrachtet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 88-Jährigen dreifachen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Der Sohn einer Deutschen und eines Holländers, der 1940 der Waffen-SS beigetreten war, soll im Juli und September 1944 zusammen mit weiteren SS-Männern drei Zivilisten in Breda, Voorschoten und Wassenaar erschossen haben.

"Aktion Silbertanne"

Diese als «Aktion Silbertanne» bezeichneten Hinrichtungen seien zynische Vergeltungsmaßnahmen der SS für Aktionen des holländischen Widerstands gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß bei der Anklageverlesung vor einigen Wochen. Die Opfer seien von zuvor erstellten Listen und in Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden und dem Sicherheitsdienst ausgewählt worden. Sie hätten entweder mit dem Widerstand sympathisiert oder seien anti-deutsch eingestellt gewesen.

B. war 1949 wegen der Taten bereits in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden, später wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Diese hatte der vor dem Prozess in die Bundesrepublik geflüchtete SS-Mann jedoch nie verbüßt. Stattdessen baute er sich in Aachen als Bergmann eine bürgerliche Existenz auf.

Dennoch fordert seine Verteidigung wegen des niederländischen Verfahrens die Einstellung des Aachener Prozesses. Er verstoße gegen das Verbot der Doppelverfolgung von Straftaten, wie es der Artikel 50 der Europäischen Grundrechte-Charta formuliere, machten Bs. Verteidiger geltend. (ap)