Karlsruhe. Der BGH hat das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser aufgehoben. Die Karlsruher Richter entschieden in zwei weiteren Raser-Fällen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser aufgehoben. Er gab am Donnerstag der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden waren. Der BGH wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Gerichts zurück.
Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 im Stadtzentrum von Berlin mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln, fuhren dabei einen Mann an und töteten ihn so.
BGH sieht Tötungsvorsatz nicht belegt
Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Neben der lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes wurde ihnen der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.
Urteil zu Bremer Biker bleibt bestehen
Zudem entschied der Bundesgerichtshof in zwei weiteren Fällen. Ein Bremer Motorradfahrer, der bei überhöhtem Tempo einen Fußgänger getötet hatte, machte sich demnach der fahrlässigen Tötung schuldig.
Der BGH bestätigte am Donnerstag das Urteil des Landgerichts Bremen, das den Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt hatte (Az.: 4 StR 311/17). Die Verteidigung hatte für den zur Tatzeit 23-jährigen Motorradfahrer eine mildere Strafe angestrebt.
Frankfurter Raser droht nun härtere Strafe
Die Bundesanwaltschaft hatte bei der BGH-Verhandlung überraschend beantragt, die Revision auch der Staatsanwaltschaft zu verwerfen. Die hatte auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt plädiert. Die Bundesanwältin sah hingegen keine Rechtsfehler.
Im Fall eines Frankfurter Rasers, der bei überhöhtem Tempo einen Autofahrer im Gegenverkehr getötet hatte, hob der BGH das Urteil teilweise auf. Die Karlsruher Richter gaben der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die eine schärfere Strafe wollte (4 StR 158/17). Ob der Angeklagte nun tatsächlich mit einer härteren Strafe rechnen muss, werde die Entscheidung des neuen Richters sein, betonte die Vorsitzende BGH-Richterin.
Raser war bei tödlichem Unfall selbst nicht angeschnallt
Der damals 20-jährige Unfallfahrer war in der Vorinstanz unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Raser war mit 142 Kilometern pro Stunde unterwegs. Erlaubt war Tempo 70.
Die Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe plädiert: Der Mandant, der selbst nicht angeschnallt war, habe mit Sicherheit nicht damit gerechnet, das jemand zu Tode kommen könne. Der BGH betonte hingegen, wer den Tod eines anderen in Kauf nehme, nehme nicht zwangsläufig den eigenen Tod in Kauf. (dpa)