Saarbrücken. . Der Streit um eine Facebook-Nachricht von Schauspieler Til Schweiger (53) geht weiter. In einem Zivilprozess am Landgericht Saarbrücken konnten sich am Freitag beide Seiten nicht auf eine gütliche Einigung verständigen. Gespräche dazu seien aber in den nächsten Tagen zwischen den Anwälten geplant.

Der Streit um eine Facebook-Nachricht von Schauspieler Til Schweiger (53) geht weiter. In einem Zivilprozess am Landgericht Saarbrücken konnten sich am Freitag beide Seiten nicht auf eine gütliche Einigung verständigen. Gespräche dazu seien aber in den nächsten Tagen zwischen den Anwälten geplant.

Die Klägerin – eine 58-jährige Saarländerin – hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er vor der Wahl für einen Einzug der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem schob sie den Satz hinterher: „Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.“ Der Schauspieler antwortete ihr darauf „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“ Das war aber noch nicht das Problem. Erst als Schweiger den privaten Nachrichtenwechsel mit der 58-Jährigen auf der Pinnwand seiner Facebookseite veröffentlichte, war für die Klägerin die Grenze überschritten. Die Frau sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und klagt nun auf Unterlassung.

Warum sie ihn angeschrieben hat, wurde sie vor Gericht gefragt. „Ich wollte vielleicht etwas provozieren“, antwortete die Klägerin. Kommt keine Einigung zustande, wird das Gericht am 23. November entscheiden. „Unser Ziel bleibt, dass der Facebook-Eintrag gelöscht wird“, sagte der Anwalt der Klägerin, Arnold Heim.

Grundsätzlich sei so etwas eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, sagte der Vorsitzende Richter Martin Jung. Hier sei es aber so, dass die Frau aus Sulzbach Schweiger „auch erheblich angegangen“ habe. Das Gericht hatte das Erscheinen von Schweiger angeordnet. Dieser hatte nur seine Anwältin Stephanie Vendt aus Hamburg geschickt.